Rechenzentren verlangen Gebühren

FFP2-Abrechnung: Die Konditionen

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Berlin -

Für die Abrechnung der FFP2-Masken mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verlangen die Rechenzentren eigene Gebühren. Das ARZ Darmstadt langt richtig zu, das NARZ rechnet eine Fixgebühr pro Maske ab, das ARZ Haan einen Pauschalbetrag. Die Konditionenmodelle im Überblick.

VSA (Noventi)
Der Marktführer orientiert sich an den individuell vereinbarten Gebühren für die Abrechnung von Hilfsmitteln. Je nach Vertrag macht das bei der Abrechnung der Masken durchaus einen erheblichen Unterschied: Von 0,6 Prozent des Umsatzes ist zu hören, aber auch von 0,85 Prozent, eine Inhaberin berichtet von einem Wert über 1 Prozent, jeweils plus Mehrwertsteuer. Ebenfalls je nach Vertrag findet die Auszahlung der Hilfsmittel-Umsätze (inklusive Masken) sofort oder erst im Folgemonat statt. Noventi bietet aber ein eigenes Modell der Vorkasse für die Masken an: 10.000 Euro Sofortüberweisung für eine Gebühr von 37 Euro.

NARZ
Das NARZ rechnet pro Maske ab, gegenüber Kunden wird ein Wert von 3,5 Cent pro Maske kommuniziert. Eine offizielle Information steht aber noch aus. Das entspricht einer prozentualen Gebühr von 0,7 Prozent des Umsatzes. Sollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wie angekündigt den Preis auf 3,30 Euro netto absenken, will auch das NARZ nach unten nachsteuern. Dem Vernehmen nach plant das Rechenzentrum aber zusätzliche eine Deckelung: Demnach sollen die 3,5 Cent nur auf die ersten 500 Maskensets anfallen, der Maximalbetrag liegt also bei 105 Euro pro Beleg.

ARZ Darmstadt
Das apothekereigene Rechenzentrum verlangt pauschale 1,25 Prozent brutto von den Kund:innen und ist damit vergleichsweise teuer. Dafür wird das Geld „unverzüglich“ überwiesen. Außerdem gibt es ein „Sofort-Geld Abruf-Formular“, mit dem die Apotheken das Geld für den Sammelbeleg anfordern können und dann am nächsten Banktag auf dem Konto haben sollen.

ARZ Haan
Beim ARZ Haan wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Aufwand für die Verarbeitung des Belegs unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Masken entsteht. Deshalb hat man sich hier für ein Pauschalmodell entschieden: Gegenüber Kunden werden 89 Euro pro Beleg genannt – was vor allem für Apotheken mit vielen Masken ein guter Preis ist. Beispielsweise liegt die Gebühr bei 500 Maskensets bei 0,49 Prozent. Allerdings gilt auch hier, dass die Gebühr prozentual steigt, wenn Spahn den Erstattungspreis senkt.

Digital Rezept Zentrum (DRZ)
Das zum Softwarehaus Pharmatechnik gehörende Digitale Rezept Zentrum (DRZ) verlangt eine Gebühr von 0,95 Prozent der abgerechneten Summe – ohne Deckelung. Das entspricht durchschnittlich einem monatlichen Betrag von etwa 288 Euro für vier Abrechnungsmonate.

Abrechnung per NNF-Beleg

Die Apotheken rechnen einmal im Monat mit dem BAS ab. Die Coupons behalten sie bei sich, gegenüber ihren Rechenzentren geben sie nur eine Selbsterklärung ab, die sogar handschriftlich ausgefüllt werden darf. Bei der Abrechnung kommt das NNF-Formular zum Einsatz. Bis zu 9999 Sets à sechs Masken können Apotheken auf einem NNF-Beleg abrechnen. In der Praxis dürfte eine mittlere bis hohe dreistellige Anzahl an monatlich eingelösten Coupons realistisch sein. Damit liegt der Wert eines durchschnittlichen NNF-Belegs im fünfstelligen Bereich.

Unklar ist noch, wie die Apotheken den geänderten Preis abrechnen sollen: Statt 6 Euro brutto (5,04 Euro ohne Mehrwertsteuer) sollen ab dem 10. Februar 3,30 Euro netto (oder 3,93 Euro brutto) pro Maske erstattet werden. Aus der monatlichen Abrechnung geht aber überhaupt nicht hervor, ob ein Coupon der ersten oder zweiten Tranche eingelöst wurde. Wenn es bei dem Stichtag bleibt, müssen die Apotheken im Februar eine doppelte Abrechnung vornehmen.

 

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