Verordnungen über ATC-Klassifikation

Ärzte: PZN auf Rezept abschaffen

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Berlin -

Der Deutsche Ärztetag befasst sich in dieser Woche in Mainz auch mit Anträgen, die die Apotheke tangieren. Aus Mecklenburg-Vorpommern etwa wird die Forderung laut, Verordnungen von Medikamenten über die ATC-Klassifikation auszustellen und auf die Pharmazentralnummer (PZN) zu verzichten. Probleme etwa bezüglich der Lieferfähigkeit sollen dann eigenständig durch die Apotheken gelöst werden.

Verordnen Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel, hinterlegen die Praxisverwaltungssysteme bislang die PZN – und damit einen Wirkstoff mit einem Hersteller. Eine Verordnung von Wirkstoffen ohne PZN sei prinzipiell möglich, schränke aber die Funktionsfähigkeit mangels eindeutiger Zuordnung ein, sodass etwa ein bundeseinheitlicher Medikamentenplan kaum nutzbar sei, argumentieren die Antragsteller. Auch eine automatisierte Überprüfung von Wechselwirkungen funktioniere ohne PZN nicht zuverlässig.

Angabe ohne Hersteller

Eine Verordnung über die ATC-Klassifikation ermögliche eine eindeutige Wirkstoffverordnung. Der hinterlegte Code könne einen Wirkstoff für die EDV nutzbar machen. Ein Hersteller müsse bei der ATC-Klassifikation anders als bei der PZN nicht angegeben werden. „Lieferengpässe, Diskussionen, Rabattverträge und die Berücksichtigung von Reimporten sind tägliche Praxis und kosten Zeit, ohne dass damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert wird“, so die Antragsteller.

Apotheken weiter bei Engpässen gefragt

Probleme etwa bezüglich der Lieferfähigkeit könnten ohne PZN eigenständig durch die Apotheken gelöst werden. „ATC-Codes sind bereits über die Gelbe Liste in den Medikamentendatenbanken hinterlegt. Über eine Aut-idem-Regelung muss aber die Möglichkeit bestehen bleiben, von ärztlicher Seite auch ein exaktes Präparat vorzugeben.“ Die Bundesärztekammer (BÄK) sei ein stimmberechtigtes Mitglied in der Arbeitsgruppe ATC/DDD beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und könne Einfluss nehmen.

ATC steht für Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikationen. Dabei werden Wirkstoffe in verschiedene Gruppen unterteilt: nach Organ oder Organsystem, auf das sie einwirken, sowie nach ihren chemischen, pharmakologischen und therapeutischen Eigenschaften. So werden unter dem Buchstaben „D“ Dermatika aufgelistet: Die Unterkategorie D01 codiert „Antimykotika zur dermatologischen Anwendung“, die Untergruppe D01A umfasst dann „Antimykotika zur topischen Anwendung“ zu denen zum Beispiel unter dem ATC-Code D01AA Nystatin zählt.

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