Erstattungspreise

Biogen erstattet Lagerwertverluste

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Berlin -

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat im Streit mit Biogen Idec ein Einlenken des Herstellers erzielt: Apotheker bekommen Lagerwertverluste im Zusammenhang mit der Einführung des Erstattungspreises für das MS-Mittel Fampyra (Fampridin) bezahlt. Der Verband hatte zuvor damit gedroht, die Ansprüche der Apotheker gerichtlich durchzusetzen.

Der Listenpreis für das Präparat liegt bei 270 Euro für die Klein- und 530 Euro für die Großpackung. Zum 1. März 2013 war ein Erstattungsbetrag eingeführt worden: Die Abschläge liegen bei 138 beziehungsweise 276 Euro. Apotheker, die das Präparat vor dem Stichtag eingekauft und später abgegeben haben, blieben auf der Differenz sitzen.

AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek hatte Biogen Idec vorgeworfen, „eine sittenwidrige Schädigung der Apotheken zumindest billigend in Kauf genommen“ zu haben. Die Apotheker waren dem AVWL zufolge erst wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Preises über die Umstellung informiert worden. Daher sei der Erstattungsbetrag faktisch zu Lasten der Apotheke und nicht – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – zu Lasten des Herstellers gegangen.

Während laut AVWL andere Hersteller in ähnlichen Fällen Einsicht gezeigt hatten, schien Biogen Idec zunächst nicht an einer gütlichen Lösung interessiert. Deshalb habe sich der Verband juristische Schritte vorbehalten. In einem persönlichen Gespräch habe man schließlich erreicht, dass sich Biogen Idec zur Entschädigung der betroffenen Apotheken bereit erklärte. Das Unternehmen bereite derzeit ein entsprechendes Verfahren vor.

Schwintek ist zufrieden mit der Lösung: „Durch die jetzt erreichte Einigung kann das Vertrauen der Apotheker in die Belastbarkeit der langjährigen Handelsbeziehungen zu Biogen Idec wieder hergestellt werden.“ Er kündigte zugleich an, auch künftig rigoros gegen die Abwälzung von Kosten auf Apotheken einzuschreiten.

Fampyra wird eingesetzt, um die Gehfähigkeit bei MS-Patienten zu verbessern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Arzneimittel keinen Zusatznutzen gegenüber der Krankengymnastik attestiert. Weil Fampyra allerdings das einzige Arzneimittel in der Indikation ist, musste dennoch über einen Preis verhandelt werden.

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