Änderungsantrag zum ALBVVG

Präquali für Apotheken wird abgeschafft – fast

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Berlin -

Die Ampel-Koalition kommt – neben der Streichung der Null-Retax – einer weiteren Forderung der Apothekerschaft nach. Laut einem Änderungsantrag zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG) entfällt für Apotheken für apothekentypische Hilfsmittel die Pflicht zur Präqualifizierung. Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben eingesehen, dass Apothekenteams hierfür ausreichend qualifiziert sind.

Laut dem Antrag wird die Präqualifizierung für die Abgabe apothekenübliche Hilfsmittel abgeschafft. Dazu soll der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Vereinbarung schließen, für welche Hilfsmittel das Präqualifizierungserfordernis konkret entfällt. Einigen sich die Vertragspartner nicht, entscheidet die Schiedsstelle.

Zur Begründung schreiben die Ampel-Koalitionäre: „Nach der Apothekenbetriebsordnung besteht eine bundesrechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung geeigneter Räumlichkeiten und Personal zur Versorgung und Beratung von Patientinnen und Patienten, u.a. über den Umgang mit Medizinprodukten, zu denen auch Hilfsmittel gehören.“ Die Ausbildungen von Apotheker:innen und PTA seien „umfangreich und jeweils bundesrechtlich einheitlich geregelt“. Sie umfassten auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Medizinprodukten. „Das Personal in öffentlichen Apotheken besitzt entsprechend die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Umgang mit Hilfsmitteln.“

Der Verzicht auf ein Präqualifizierungserfordernis gelte für Apotheken aber nur im Hinblick auf apothekenübliche Hilfsmittel und nicht auf alle Hilfsmittel. Insbesondere für Hilfsmittel, „deren Anpassung erweiterte handwerkliche Fertigkeiten erfordern“, soll die Präqualifizierung weiter Voraussetzung sein. Das gilt auch für Hilfsmittel, die nicht zum üblichen Betrieb einer Apotheke gehören, „wie zum Beispiel Blindenführhunde“.

Der Verzicht auf ein Präqualifizierungserfordernis für Apotheken diene der Entbürokratisierung im Gesundheitswesen durch Vermeidung von Doppelprüfungen, so der Änderungsantrag. Die Erleichterung beziffern die Regierungsfraktionen so: „Es wird angenommen, dass für ein Präqualifizierungsverfahren ungefähr acht Stunden bei einer Vergütung von 59,10 Euro pro Stunde benötigt wird. Zudem fallen die bisher vorgesehen Audits weg. Dadurch könnten pro Audit etwa vier Stunden bei einer Vergütung von 59,10 Euro pro Stunde anfallen. Somit könnte eine einzelne Apotheke durch Wegfall eines Präqualifizierungsverfahrens circa 700 Euro eingespart werden.“

Auch für die Kassen entstünden Einsparungen, da das Vorliegen der Präqualifizierung für öffentliche Apotheken im Hinblick auf apothekenübliche Hilfsmittel nicht mehr geprüft werden müsse.

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