Äußerung der Bundesregierung

ALBVVG: Nullretax und Präquali wackeln

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Berlin -

Beim geplanten Engpassgesetz (ALBVVG) kommt es zu Bewegung: In ihrer Gegenäußerung zu den Forderungen des Bundesrats stellt die Bundesregierung selbst Nachbesserungen in Aussicht. Diese könnten vor allem die Bereiche Retaxationen und Präqualifizierung betreffen, während es beim Geld keine Änderungen geben soll.

Nachschlag bei Engpass-Prämie

Die Länder hatten gefordert, die geplante Engpass-Prämie von 50 Cent zu erhöhen, dies lehnt die Bundesregierung ab: „Der Austausch eines Arzneimittels wegen Lieferengpässen gehört heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken und ist in der Vergütung abgebildet.“ Die Apothekenvergütung stelle eine Mischkalkulation dar. „Eine weitere Erhöhung des Zuschlages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auch vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der GKV für nicht zwingend erforderlich gehalten.“

Höheres Apothekenhonorar

Die Forderung, das Apothekenhonorar an die Kostenentwicklung anzupassen, nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis. Derzeit werde kein Bedarf für die Erarbeitung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken gesehen, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apotheken sei weiterhin gewährleistet. Die Aufnahme neuer Preisanpassungsmechanismen seien im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens aus rechtlichen Gründen auch gar nicht möglich: „Erlass und Änderung von Verordnungsrecht obliegen grundsätzlich der durch das Gesetz ermächtigten Stelle der Exekutive“, in diesem Fall als das Wirtschaftsministerium.

Prämie für Vorrat

Abgelehnt wird auch die Forderung nach einer zusätzlichen Bevorratung auf den Handelsstufen und einer entsprechenden Vergütung: „Eine generelle Ausweitung der gesetzlich erforderlichen Vorratshaltung würde erheblich mehr Lagerkapazitäten binden und gleichzeitig unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Langfristige Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden zudem durch eine Ausweitung der Vorratshaltung bei Arzneimittelgroßhandlungen nicht vermieden.“

Streichung der Präqualifizierung

Die Länder sind der Meinung, dass die Präqualifizierung bei Anbietern wie Apotheken unnötig ist. Tatsächlich will die Bundesregierung nun „im Detail prüfen, ob und in welchem Ausmaß im Zusammenhang mit der Präqualifizierung von Apotheken und vollstationären Pflegeheimen als Voraussetzung für die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln Doppelprüfungen stattfinden und gegebenenfalls vermieden werden könnten beziehungsweise inwiefern das Verfahren ohne ein Risiko von Qualitätseinbußen vereinfacht werden könnte“.

Retaxschutz und Nullretaxverbot

Beim Austausch im Falle von Lieferengpässen soll laut Bundesrat eine Retaxation gesetzlich ausgeschlossen sein. Außerdem soll es generell keine Nullretaxationen mehr geben, denn durch sie würden Apotheken „über Gebühr benachteiligt und damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung insgesamt bedroht“. Vorschlag der Gesundheitsexperten der Länderkammer: „Die Höhe einer zulässigen Beanstandung darf bei Wirkstoff- und Dosierungsäquivalenz die preisliche Differenz zwischen dem abgegebenen und dem nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzugebenden Arzneimittel nicht überschreiten.“

Die Bundesregierung wird in beiden Fällen prüfen, „ob und gegebenenfalls wie dem Anliegen durch eine gesetzliche Änderung nachgekommen werden könnte“.

Verfügbarkeitsabfragen

Die Länder hatten vorgeschlagen, dass Verfügbarkeitsabfragen vor dem Austausch nicht für jedes Rezept, sondern nur einmal am Tag durchgeführt werden müssen. Die Bundesregierung lehnt das ab, denn das Verfahren sei automatisiert, sodass den Apotheken in der Regel nur ein geringfügiger und damit vertretbarer Aufwand entstehe. Außerdem sei der Vorschlag des Bundesrats fehleranfällig und führe sogar zu einem Mehraufwand in den Apotheken: „Auch der Verzicht auf weitere Verfügbarkeitsabfragen müsste dokumentiert werden. Im Übrigen bleibt offen, ob in Anbetracht der großen Anzahl von Herstellern, Wirkstärken und Packungsgrößen der Vorschlag tatsächlich zu einer Entlastung bei den Apotheken führen würde.“

Lockerungen bei Rabattverträgen

Abgelehnt werden auch die Forderungen, die vorgesehenen Maßnahmen für Kinderarzneimittel auf andere Indikationen auszuweiten, die bis 2025 vorgesehene Evaluation zu verkürzen und die Laufzeit der Rabattvertäge von zwei auf fünf Jahre zu erhöhen.

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