Johanniskraut-Präparate

Hersteller schneller als gefordert

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Seit 1. April dieses Jahres sind Johanniskraut-haltige Präparate zur Behandlung mittelschwerer Depressionen nur noch auf Rezept erhältlich. Einige Hersteller hatten ihre Produkte schon vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist mit dem Hinweis „verschreibungspflichtig“ gekennzeichnet. So trugen unter anderem die Packungen von „Neuroplant“ von Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel und „Laif 900“ von Steigerwald schon im September beziehungsweise Oktober den neuen Status und mussten damit aus der Sichtwahl verschwinden.

Da die Präparate noch bis Ende März als apothekenpflichtig zugelassen waren, befanden sie sich formal betrachtet mehr als ein halbes Jahr mit falscher Kennzeichnung auf dem Markt. Ein Problem, das man bei den Firmen nicht sieht. „Durch die vorgezogene Umstellung haben wir den Sicherheitsstandard schon vor der gesetzten Frist erhöht“, sagte ein Sprecherin der Firma Steigerwald gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Die Verschreibungspflicht für Johanniskraut bei mittelschweren Depressionen war bereits im Juni vergangenen Jahres beschlossen worden. Auf Drängen von Herstellerverbänden war die Neuregelung allerdings erst im zweiten Quartal 2009 in Kraft getreten.

Die Firma Schwabe bewertet diese Übergangsfrist im Nachhinein als nicht notwendig. „Selbstverständlich waren wir kurzfristig in der Lage unsere Produktion umzustellen“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Im Hause Schwabe habe man den 1. April deshalb nur als „willkürliches Datum“ betrachtet. Da die Umstellung schnell realisierbar gewesen sei, habe es keinen Grund gegeben, länger mit der Einführung des verschreibungspflichtigen Produktes zu warten.

Die Behörden waren der fehlerhaften Kennzeichnung der Produkte nach Informationen von APOTHEKE ADHOC nachgegangen. Bußgelder oder Rügen wurden eigenen Angaben der Hersteller zufolge allerdings nicht verhängt. Nach Ansicht des Schwabe-Sprechers hätten sich die Behörden mit einer Strafe für die frühere Einführung des Rx-Status auch selbst widersprochen. Schließlich hätten die Experten die potenzielle Gefährdung grundsätzlich und nicht erst ab 1. April gesehen.

Umsatzeinbußen hatten die Hersteller durch den Wechsel der Präparate in die Schublade sicher nicht zu befürchten. Denn schon seit Herbst vergangenen Jahres gibt es OTC-Varianten der selben Dosierung, deren Zulassung allerdings nur für die Indikation „leichte vorübergehende depressive Störungen“ gilt.

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