BMG-Datenaffäre

„Weder gewusst noch davon gehört“

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Berlin -

Der ehemalige ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf wusste nichts von einem angeblichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bei seiner heutigen Vernehmung vor dem Landgericht Berlin räumte er auch mit einigen Mythen bezüglich EL PATO auf.

Zu den Tatvorwürfen konnte Wolf überhaupt keine Angaben machen. Der frühere ABDA-Sprecher Thomas Bellartz soll über einen ehemaligen IT-Mitarbeiter des BMG an geheime Informationen aus dem Ministerium gekommen sein. „Weder gewusst noch davon gehört“ hat Wolf nach eigener Aussage von den Vorgängen, bevor die Presseberichte über die Durchsuchungen veröffentlicht wurden.

Ihm sei schon aufgefallen, dass APOTHEKE ADHOC gut informiert gewesen sei, andere Branchendienste aber auch, so Wolf. Nach seiner Erfahrung seien „Durchstechereien in der Politik meist Absicht“. Ob das Bekanntwerden von Details aus der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vom BMG gewollt war oder nicht, habe man bei der ABDA damals nicht beurteilen können.

Von einem konkreten Informanten und vermeintlichen CD-Übergaben habe er aber nie etwas gehört. Und Geldtöpfe bei der ABDA, um Informationen zu kaufen? „Ganz sicher nicht“, so Wolf. Konkret zur ApBetrO befragt, erinnerte Wolf daran, dass der Entwurf sogar zum Download ins Netz gestellt worden war.

Ohne sich genau zu erinnern, vermutete Wolf jedoch, dass man den Entwurf als betroffene Organisation vom Ministerium selbst bekommen hatte. Das sei ein „ganz normaler Vorgang“. Auch Phagro-Geschäftsführerin Bernadette Sickendiek hatte am Vormittag von „informellen Gesprächen“ zwischen dem Großhandelsverband und verschiedenen Referaten des BMG berichtet.

Wolf klärte das Gericht auch über das damalige Verhältnis der ABDA zu EL PATO auf. Man habe seinerzeit einige Dienstleistungen in Anspruch genommen, etwa den Versand von Pressemitteilungen. Das sei immer im Einzelfall von der Geschäftsführung entschieden worden, sehr transparent, mit vorangegangenen Preisvergleichen und anschließender Rechnungsprüfung. Auch die nach seiner Zeit durchgeführte Sonderuntersuchung habe keine Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, so Wolf.

Dass sich Bellartz selbstständig machen und nur für begrenzte Zeit für die ABDA tätig sein wollte, sei von Anfang an klar gewesen, berichtete Wolf. Bellartz habe die ABDA dann 2011 auf eigenen Wunsch verlassen. „Er hat sich sehr eingesetzt und seine Arbeit sehr ordentlich gemacht“, so Wolf. Er persönlich habe mit Bellartz – wo es Berührungspunkte gab – immer gut zusammengearbeitet.

Zuvor hatte bereits eine ABDA-Mitarbeiterin ausgesagt, deren direkter Vorgesetzter Bellartz war. Zur vermeintlichen Datenspionage hatte sie aber nichts beizutragen. Davon hatte sie selbst erst aus den Medien erfahren. Bellartz habe ihr gegenüber auch nie erwähnt, an Daten aus dem BMG zu kommen. Auch von einer eigenen „Spesenkasse“ bei der ABDA für Informanten hatte sie nie gehört. „Davon weiß ich nichts, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen.“

Das Gericht hielt ihr zum Schluss der insgesamt kurzen Vernehmung noch verschiedene SMS zwischen ihr und Bellartz vor, demzufolge die beiden offenbar Treffen vereinbart hatten. Zum Inhalt oder vermeintlichen Austausch konnte sie aber keine Abgaben mehr machen, das Gericht fragte auch nicht weiter nach. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten keine Fragen an die Zeugin. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

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