Dispensierrecht

EU-Parlament: Apotheke statt Tierarzt

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Berlin -

Das EU-Parlament will das Dispensierrecht für Tierärzte einschränken. Um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen, wollen die Abgeordneten die entsprechende Richtlinie ändern: Die Berechtigung, antimikrobielle Mittel zu verschreiben, solle von der Berechtigung zum Verkauf dieser Mittel getrennt werden, heißt es in der Resolution. Auf diese Weise sollen wirtschaftliche Anreize zur Verschreibung vor allem in der Nutztierhaltung entfallen. Die Empfehlung des Parlamentes ist für die EU-Kommission allerdings nicht bindend.

„Zuallererst müssen wir sicherstellen, dass die Verwendung von Antibiotika für Menschen und Tiere eingeschränkt wird“, sagte die dänische Abgeordnete Anna Rosbach (Konservative), die die Resolution verfasst hatte. 588 Abgeordnete stimmten für die Entschließung, 16 dagegen und 23 Politiker enthielten sich.

Ärzte müssten besser informiert und die Vorschriften zur Tierhaltung überprüft werden, so das EU-Parlament. Für antimikkrobielle Mittel der dritten und vierten Generation, die für Menschen von besonderer Bedeutung seien, sollte der veterinärmedizinische Einsatz beschränkt werden.

Außerdem sollten Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbildung und Verbreitung von Arzneimittelresistenzen ergriffen werden, zum Beispiel ein besseres Meldesystem und eine wirksamere Infektionskontrolle.

Auch die Entwicklung neuer Wirkstoffe müsse vorangetrieben werden, heißt es in der Resolution. Dies könne über öffentlich-private Partnerschaften geschehen oder durch neue ordnungspolitische Ansätze, mit denen die Forschung in der Industrie gefördert werden kann.

Rosbach betonte die Dringlichkeit der Forderungen: „Wenn wir jetzt keine Maßnahmen ergreifen, könnte die wachsende Resistenz die Heilung von Patienten erschweren und sogar einen Rückfall ins vor-antibiotische Zeitalter zur Folge haben.“ Bakterien, die gegen antimikrobielle Wirkstoffe resistent seien, führten in der EU, Island und Norwegen zu 25.000 Todesfällen pro Jahr, heißt es weiter.

Derzeit sind approbierte Tierärzte berechtigt, eine Hausapotheke zu führen. Diese Ausnahmeregelung aus den 1950er Jahren wird derzeit im Rahmen des Antibiotika-Aktionsplans auch von den Bundesländern überprüft.

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