Versandapotheken

Neue Runde in Testkauf-Verfahren

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Berlin -

Vor dem Oberlandesgericht München wurden gestern drei weitere Verfahren zu den Testkäufen der Europa Apotheek Venlo (EAV) in bayerischen Apotheken verhandelt. Entscheidungen wurden noch nicht verkündet, möglicherweise wollen die Richter die Verfahren erst sammeln: Schon in der kommenden Woche wird erneut über die Testkäufe verhandelt.

Die EAV hatte im Oktober Testkäufe in 25 bayerischen Apotheken durchführen lassen, hauptsächlich bei Funktionären aus Kammer und Verband. Bei vermeintlichen Verstößen hatte die EAV die Apotheken abgemahnt und schließlich verklagt. Die Gerichte haben nicht nur mit Blick auf die Ergebnisse der Testkäufe unterschiedlich entschieden. Auch die Rolle der Versandapotheke selbst wurde thematisiert.

So hatte der 29. Zivilsenat des OLG München die Klage der EAV im April abgewiesen. Die Richter hatten an einen früheren Rechtsstreit erinnert: Der BAV war mit Erfolg gegen die Rx-Boni der EAV vorgegangen. Der Verband hatte aus diesem Urteil mehrfach Ordnungsgelder in einer Gesamthöhe von rund 600.000 Euro durchgesetzt. Deshalb war der Senat davon überzeugt, dass die Testkäufe eine Reaktion der Versandapotheke waren.

Als weiteren Beleg dafür erachteten die Richter ein Vergleichsangebot, dass die EAV dem BAV unterbreitet hatte. Danach hätte die EAV die Testkauf-Klagen auf sich beruhen lassen, wenn der BAV seinerseits auf seine Ansprüche und Rechte verzichtet hätte und nicht mehr wegen der Boni gegen die Versandapotheke vorgegangen wäre.

Der 6. Zivilsenat des OLG hatte jedoch in einem weiteren Verfahren zu den Testkäufen keinen eindeutigen Beweis für einen Rechtsmissbrauch gesehen. Das ganze sehe zwar wie eine „Retourkutsche“ aus, doch für einen Rechtsmissbrauch müssten sachfremde Interessen überwiegen. Das Vergleichsangebot der EAV soll in diesem Verfahren allerdings nicht eingehend behandelt worden sein.

Gestern hat der 6. Senat drei weitere Fälle verhandelt. Da der Sachverhalt im Grundsatz bekannt und nur die Einzelheiten der Testkäufe geklärt werden müssen, gehen die Verfahren schnell. Eine Entscheidung wurde allerdings noch nicht verkündet.

Denkbar ist, dass sich die Richter am OLG München auf eine gemeinsame Linie verständigen. Denn ansonsten wäre für die beklagten Apotheken maßgeblich entscheidend, welcher Senat sich mit ihrem Testkauf befasst. Am kommenden Donnerstag ist wieder der 29. Senat dran. Entscheidungen werden für den August erwartet.

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