Retax-Streit

HAV genehmigt sich Kriegskasse

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Berlin -

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat sich auf einen möglichen Rechtsstreit mit der AOK Hessen vorbereitet: Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde gestern einstimmig ein Nachtragshaushalt von 15.000 Euro beschlossen. Noch ist der Streit um sechsstellige Retaxationen im Rahmen der Zyto-Verträge allerdings nicht vor Gericht.

Auslöser sind die Selektivverträge, die die AOK Hessen mit Zytostatika-herstellenden Apotheken geschlossen hat: Seit Dezember dürfen nur noch die Vertragspartner onkologische Praxen in Hessen mit Sterilrezepturen beliefern.

Doch nicht alle Ärzte halten sich daran und versorgen ihre Patienten weiterhin über die gewohnte Apotheke. Die AOK hatte daraufhin rund ein Dutzend Apotheker retaxiert, weil diese ohne Rabattvertrag Zystostatika geliefert hatten.

Der HAV sieht keine rechtliche Grundlage für die Retaxationen der AOK. Die Versicherten der Kasse hätten von ihrem Recht auf freie Apothekenwahl Gebrauch gemacht, die Apotheken seien ihrer Pflicht zur Belieferung nachgekommen, so das Argument. Für die betroffenen Apotheken hatte der HAV gesammelt Einspruch gegen die Retaxationen eingelegt.

Der HAV hatte der AOK auch die persönlichen Erklärungen der Patienten zukommen lassen, dass sie weiterhin von ihrer gewohnten Apotheke versorgt werden möchten. Sicherheitshalber wurde gestern im Vorfeld der ohnehin anberaumten Delegiertenversammlung der Nachtragshaushalt für etwaige Prozesskosten beschlossen.

Bislang hat sich die Kasse gegenüber dem Verband noch nicht geäußert, wie sie mit den Einsprüchen umgehen wird. Weitere Retaxationen waren nach der ersten Welle zunächst ausgeblieben.Die AOK prüfe die Fälle eingehend, hatte es bei einem Treffen mit HAV-Vertretern geheißen.

Gegenüber Ausschreibungsgewinnern hat die AOK jetzt aber durchblicken lassen, in der Sache hart bleiben zu wollen. Demnach würden die retaxierten Beträge in Kürze tatsächlich abgesetzt – die AOK hat drei Monate Zeit, auf die Einsprüche zu reagieren. Auch neue Retaxationen könnten folgen, da einzelne Apotheken weiterhin ohne Vertrag AOK-Versicherte versorgen. Für die dann unausweichlichen Klagen hat sich der HAV immerhin schon finanziell gerüstet.

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