Ruhegehalt

KBV will 1,4 Millionen von Ex-Mitarbeiterin

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Der Streit um hohes Ruhegehalt zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einer Ex-Mitarbeiterin geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es heute mitteilte.

Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand.

Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines „besonders groben Verstoßes“ gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Übermäßige Ruhegehälter von Funktionären sind schon lange ein Streitpunkt bei der KBV.

 

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