AMG-Novelle

Großhändler bangen um Spanne

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Die AMG-Novelle steht kurz vor dem Abschluss, in der kommenden Woche soll sich der Gesundheitsausschuss im Bundestag zum letzten Mal mit dem Gesetzesentwurf befassen. Beim Großhandelsverband Phagro wird man aufgrund aktueller Entwicklungen nervös: Die Umstellung auf einen Fixzuschlag für die Grossisten steht zwar in der Novelle. Doch anscheinend will die Regierung den vorgeschlagenen Preis pro ausgelieferter Arzneimittelpackung gehörig nach unten korrigieren.

Im ersten Gesetzesentwurf war zunächst vorgesehen, dass die Beträge nachträglich ausgehandelt werden. Doch jetzt kursieren Gerüchte, wonach die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung doch schon an die Novelle angehängt werden soll.

Dem Vernehmen nach sind anstelle der ursprünglich vom Phagro vorgeschlagenen 93 Cent Fixzuschlag plus 3 Prozent variablen Zuschlag Varianten im Gespräch, bei denen die Großhändler zwischen 50 und 75 Cent plus 1 bis 1,5 Prozent aus dem Rennen gehen. Andere Vorschläge sehen sogar ausschließlich eine fixe Honorierung vor.

In einem Schreiben hat sich Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper daher Anfang der Woche noch einmal eindringlich an die Ausschussvorsitzende Dr. Martina Bunge (Linke) gewandt: „Die zur Zeit im Raum stehenden Vorschläge zur Änderung der Großhandelsspanne bedeuten im Ergebnis eine Kürzung der aktuellen Spanne bis zu einem Drittel. Beim Festzuschlag würde eine Unterdeckung von gut 20 Cent entstehen, die durch den prozentualen Teil ausgeglichen werden müsste“, so Trümper.

Sollte die Regierung jedoch beabsichtigen, „den Wettbewerb auf der Großhandelsstufe faktisch ausschließen zu wollen, dann sollte konsequenterweise auch ein klares gesetzliches Rabattverbot statuiert werden.“ Anderenfalls drohe der Großhandel zwischen den Fronten aufgerieben zu werden.

Trümper macht im Schreiben an Bunge - das vom Gesundheitsausschuss offenbar in Eigenregie als zusätzliche Stellungnahme interpretiert und als Drucksache veröffentlicht wurde - sogar ein verbessertes Angebot: Das Phagro-Modell sei auf der Grundlage der ursprünglich im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zugestandenen Großhandelsspanne von 6,34 Prozent erstellt worden. Die Großhändler hatten ihr Modell als kostenneutral vorgestellt.

Die Differenz zur tatsächlichen Spanne im Jahr 2008 von 6,09 Prozent könnte „durch ein marginales Absenken entweder des Festzuschlags oder des prozentualen Höchstzuschlags vorgenommen werden“, bietet Trümper an. „Damit wäre eine absolute Kostenneutralität nach aktuellem Stand gegenüber der GKV erreicht.“

Konkrete Änderungsanträge zum Großhandelszuschlag sind nach Informationen von APOTHEKE ADHOC bislang nicht eingebracht worden. Doch dies ist noch bis zum kommenden Mittwoch kurzfristig möglich. Diskutiert wird außerdem über die Höhe der Kappungsgrenze, also dem Maximalaufschlag für teure Arzneimittel. Die Großhändler müssen noch zittern.

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