Selbstverwaltung

Gröhe nimmt Ärzte und Kassen an die Leine

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Berlin -

Als Reaktion auf die Skandale bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) jetzt die staatliche Kontrolle verschärfen. Von der geplanten Reform des Selbstverwaltungsrechts ist aber nicht nur die Ärzteschaft betroffen. Auch Zahnärzte und der GKV-Spitzenverband sollen an die Leine gelegt werden. Das geht den Krankenkassen deutlich zu weit. Die Apothekerkammern und -verbände sind davon nicht betroffen.

Mit Nachdruck protestiert der GKV-Spitzenverband gegen Gröhes Pläne. Unter anderem lehnt der Verwaltungsrat ab, den Haushalt unter Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen. „Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen und entsprechende Haushaltsschwerpunkte selbst zu bestimmen“, so eine Stellungnahme der Kassen.

Der GKV-Spitzenverband wolle nicht für die Fehler der Ärzte „in Mithaftung genommen werden“. Anlass für die Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts seien vor allem Unregelmäßigkeiten bei der KBV wie überzogene Zahlungen an einen früheren Vorstandsvorsitzenden oder unerlaubte Immobiliengeschäfte.

Der GKV-Verwaltungsrat appellierte stattdessen „nachdrücklich“ an Gröhe, ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege seien sachgerechte und alltagsnahe Lösungen der Selbstverwaltung mehr denn je gefordert. Bereits die bestehende Regelung, wonach die Aufsichtsbehörden bei Vorstandsverträgen zustimmen müssten, stelle einen „massiven Eingriff“ in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar „und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden“.

Ziel des von Gröhe vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV" ist es, die Kontrollrechte der Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung zu stärken und die Aufsicht über die Spitzenorganisation wirksamer auszugestalten. In einem Eckpunktepapier werden konkrete Kontrollinstrumente genannt. Dazu gehören verbesserte Einsichts- und Prüfrechte der Vertreterversammlungen, eine bessere Information der Vertreterversammlungen über die Arbeit von Ausschüssen und die Möglichkeit der Abwahl von KV-Vorsitzenden mit einfacher Mehrheit.

Die KVen sollen schärfere Vorgaben zu Anlagen, Rücklagen und Betriebsmitteln und erweiterte Prüfungs- und Mitteilungspflichten erhalten. Zudem ändert sich das Recht der Aufsicht zur Beanstandung und Genehmigung des Haushalts, der unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.

Nicht einverstanden ist die KBV mit dem Sonderaufsichtsrecht. Dieses soll Vorstandsdienstverträge, Grundstücksgeschäfte, Eingriffsmöglichkeiten in Satzungsbeschlüsse oder Zwangsgelder für die Vollstreckung von Aufsichtsverfügungen umfassen. Außerdem will Gröhe Bußgelder für Funktionsträger einführen.

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