Kleine Anfrage

CDU/CSU: Warum wird das Apothekenhonorar nicht erhöht?

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Berlin -

Dass Apotheken zur unverzichtbaren Infrastruktur gehören, ist nicht erst seit der Pandemie klar. Doch die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr: Denn die Apotheken geraten immer mehr unter wirtschaftlichen und finanziellen Druck. Das bemerkt auch die Bevölkerung – was für Verunsicherung sorgt. Die Fraktion der CDU/CSU nimmt die aktuellen Schlagzeilen und Entwicklungen zum Anlass und richtet eine kleine Anfrage an die Bundesregierung.

Apothekenzahlen im Sinkflug, steigende Kosten bei gesunkenem Honorar und die fehlende Attraktivität der Apothekenberufe zeigen ein düsteres Szenario für die Zukunft der Arzneimittelversorgung und der persönlichen Beratung vor Ort. Seit 2013 wurde das Apothekenhonorar nicht erhöht – aus Sicht der Unionsfraktion „nicht vermittelbar“, ebenso wie die klare Absage der Bundesregierung, die längst überfällige Anpassung vorzunehmen. Und auch die zu erwartenden Tariferhöhungen werden den Trend des Apothekensterbens befeuern. Lösungen sind gefragt. Daher wenden sich CDU/CSU in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Was sind die Maßnahmen zum Erhalt der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche?

21 Fragen hat die Fraktion vor rund einer Woche gestellt.

Geplante Maßnahmen

1. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf den stetigen Rückgang der Anzahl von Vor-Ort-Apotheken, insbesondere in der Flächenversorgung zu ergreifen

Wie weit, ist weit?

2. Welche Entfernung zur nächsten Apotheke mit pharmazeutischer Beratung und Arzneimittelversorgung hält die Bundesregierung für die Bevölkerung im Alltag für zumutbar, insbesondere für Patientinnen und Patienten mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit Einschränkungen ihrer Mobilität?

3. Welche Entfernung zur nächsten Apotheke mit pharmazeutischer Beratung und Arzneimittelversorgung hält die Bundesregierung für die Bevölkerung im Nacht- und Notdienst für zumutbar, insbesondere für Patientinnen und Patienten mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit Einschränkungen ihrer Mobilität?

Honorar

4. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen der Apothekenvergütungen seit ihrem Amtsantritt nicht vorgenommen (nach § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) sollen die Apotheken angemessen honoriert und dies regelmäßig überprüft werden? Wie will die Bundesregierung dieses Problem beheben?

5. Was will die Bundesregierung in Zukunft konkret tun, um inflationsbedingte Kostensteigerungen der Apotheken gemäß § 78 AMG auszugleichen?

6. Welche Alternativen zur finanziellen Belastung von Leistungsträgern wie den Apotheken zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die im Grundgesetz festgelegte staatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge?

7. Plant die Bundesregierung, analog zu dem von der unionsgeführten Bundesregierung eingebrachten Gesetz vom Oktober 2020, ein „Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz II“ einzubringen, wenn ja, wie ist hierzu der Planungsstand und ab wann soll das Gesetz ins parlamentarische Verfahren kommen, und wenn nein, warum nicht?

Lieferengpässe

8. Plant die Bundesregierung nach Inkrafttreten des ALBVVG weitere Maßnahmen im Apothekenbereich zur Bekämpfung von Lieferengpässen, so beispielsweise zusätzliche Handlungsfreiheiten bei der Arzneimittelversorgung mit Blick auf Darreichungsformen und Rezepturherstellung sowie zusätzliche Honorare für Sonderberatungen, Bevorratung und Ausdruck von Beipackzetteln sowie ein grundsätzliches Nullretax-Verbot bei ordnungsgemäßer Versorgung zur Entlastung der Apotheken, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

9. Wie bewertet die Bundesregierung den massiven Kaufkraftverlust der Apothekenmitarbeiter (PTA und Apotheker) in öffentlichen Apotheken, welcher ohne die überfällige Anpassung des staatlich festgelegten Arzneimittelhonorars pro Packung, die auch eine bessere Gehaltsanpassung der Apothekenmitarbeiter ermöglichen würde, nach Ansicht der Fragesteller mittlerweile exponentiell steigt?

10. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, damit Apothekeninhaber ihre Mitarbeiter auskömmlich vergüten können, ohne dass das Altersarmutsrisiko für viele – gerade weibliche – Teilzeitkräfte weiter steigt? Sofern die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sieht, warum nicht?

Gehaltsanpassungen, PTA-Beruf

11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zukünftig eine Gehaltsanpassung der Apotheker und PTA zumindest im Rahmen der jährlichen Kostensteigerungen, zu ermöglichen und um eine fortschreitende Abwanderung der Apotheker und PTA in andere Branchen zu verhindern, damit die Attraktivität des pharmazeutischen Heilberufes – insbesondere für Frauen – gestärkt wird? Sofern die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen vorsieht, warum?

12. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die infolge der hohen Zahl an unbesetzten Stellen bei pharmazeutischen Fachkräften entstehende Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter und Inhaber zu reduzieren? Sofern die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen ergreifen wird, warum? Planungssicherheit

13. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Planungssicherheit für nachfolgende Inhabergenerationen zu erhöhen und somit die Sicherstellung der Apotheke vor Ort und damit die pharmazeutische Expertise in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten? Sofern die Bundesregierung keine konkreten Maßnahmen ergreifen wird, warum?

14. Plant die Bundesregierung Fördermaßnahmen für Neuinhaberinnen und -inhaber, um für selbständige Apotheker in den Anfangsjahren Existenz- und Planungssicherheit gewährleisten zu können und um Apothekenneugründungen – insbesondere im ländlichen Raum – attraktiver zu machen und so der Verschlechterung der Arzneimittelversorgungssicherheit entgegenzuwirken?

Versandapotheken

15. Welche Rolle misst die Bundesregierung den Versandapotheken bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu?

16. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung die Vor-Ort-Apotheken in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Vergleich zu den großen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis?

Blistern/Chargenprüfung

17. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele und in welchen Bundesländern es aktive Verblisterungszentren in Deutschland gibt und wie viele Apotheken mit diesen in Verbindung stehen?

18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch nach dem 1. Januar 2024 Verblisterungen per Schlauchblister von Medikamenten, ohne an- schließende Regressforderung, möglich bleiben, die per E-Rezept verordnet werden, obwohl eine direkte technische Zuordnung der Chargennummer auf das E-Rezept nicht möglich ist?

19. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuordnung der Chargennummer bei Verblisterung in der Vergangenheit auf der Grundlage eines herkömmlichen Rezepts gelöst? Pseudocharge als Lösung?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, der an die Fragesteller herangetragen wurde, zur kurzfristigen Lösung dieses Problems übergangsweise bei Verblisterungen eine Pseudo-Chargennummer einzutragen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist?

Aufhebung der Festbeträge für Kinderarzneimittel

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, die den Fragesteller herangetragen wurde, dass mit der Aufhebung der Festbeträge für bestimmte Kinderarzneimittel durch das ALBVVG bei den produzierenden Unternehmen in der Praxis teilweise weniger an Erstattungsbetrag ankommt als vor Anhebung der Erstattung, da die Preise zuvor zum Teil bereits höher als diese Erstattung waren und zudem die Möglichkeit der Patientenzuzahlung entfällt (§ 130a Absatz 3d SGB V).

Die Antwort auf die kleine Anfrage steht noch aus.

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