Zwangsrabatt

BVDAK: Abschlag jährlich um 10 Cent kürzen

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Berlin -

Der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) fordert beim Kassenabschlag ein konsequenteres Vorgehen: Was den Streit um den diesjährigen Zwangsrabatt angeht, fordern die Apothekenkooperationen eine gesetzliche Festlegung des Abschlags auf 1,75 Euro – zumindest bis der Schiedsspruch steht. Auf dem diesjährigen Kooperationsgipfel haben die Mitglieder des BVDAK eine entsprechende Resolution verabschiedet. Falls Apotheker und Kassen sich weiterhin nicht einigen, soll der Zwangsrabatt ab 2015 jedes Jahr automatisch um 10 Cent gesenkt werden.

Nach dem zweitägigen Kooperationsgipfel zieht BVDAK-Chef Dr. Stefan Hartmann das Fazit, dass die Apothekenlandschaft künftig mehr Spezialisten hervorbringen werde. Was die Verbandsstrukturen betrifft, wünschen sich die Kooperationen „eine starke und souveräne Standesführung, die offen und konstruktiv mit den verschiedenen Strömungen, die sich seit 2004 etabliert haben, umgeht“. Wenn dies nicht gelinge drohe eine „Zersplitterung“, so Hartmann.

Mit dem Vorgehen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) beim Kassenabschlag scheinen die BVDAK-Mitglieder nicht zufrieden zu sein. Laut der Resolution sollen das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesversicherungsamt den Abschlag bis zu einem Schiedsspruch auf 1,75 Euro festlegen. Zudem sollten Retaxationen bis dahin untersagt werden.

Sollte es in den nächsten Jahren wieder dazu kommen, dass Apotheker und Kassen auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielen können, fordert der BVDAK die schrittweise Absenkung des Kassenabschlags: 2014 solle dieser auf 0,95 Euro festgelegt werden, ab 2015 sollen im Falle einer Nichteinigung jährlich Absenkungen um 10 Cent folgen.

Ginge es nach Hartmann, wären die Forderungen des BVDAK noch deutlicher ausgefallen: Noch im September hatte sich Hartmann dafür ausgesprochen, den Kassenabschlag komplett abzuschaffen. Seine Argumentation: Die damals beschlossenen Erhöhung des Fixhonorars auf 8,35 Euro sei „viel zu niedrig“ und die Kassen des GKV-Systems „randvoll“.

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