AM-VSG-Anhörung

Pro Generika: Importförderung abschaffen

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Berlin -

Am 14. Dezember berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). Als erster Verband hat Pro Generika zum Pharmadialog-Gesetz seine Stellungnahme zu Protokoll geben: Darin fordert Pro Generika mehr Liefersicherheit bei Rabattverträgen, eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung der Patientenversorgung mit Biosimilars und die Abschaffung der Importklausel.

Das Kabinett hatte das AM-VSG am 12. Oktober verabschiedet. Darin enthalten ist unter anderem die Honorarerhöhung im Umfang von 100 Millionen Euro für Apotheker. Verlängert wird das Preismoratorium und es wird für neue Arzneimittel eine Umsatzschwelle eingeführt. Rabattverträge sollen künftig später starten, um den Herstellern mehr Vorbereitungszeit zu geben. Erleichterungen gibt es für die Hersteller bei der Nutzenbewertung. Die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge soll über eine Rechtsverordnung geregelt werden.

In seiner Stellungnahme äußert Pro Generika Kritik an einzelnen Regelungen und fordert Änderungen im Detail, zum Beispiel bei Rabattverträgen: Nach einer aktuellen Analyse aus dem Jahr 2015 über Rabattverträge ist laut Pro Generika jeder zweite Rabattvertrag nicht gegen negative Auswirkungen von Lieferengpässen abgesichert. Das gelte selbst für versorgungskritische Arzneimittel wie Antibiotika. Rabattverträge für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel sollten daher generell an mehr als ein Unternehmen (Mehrfachvergabe) vergeben werden, fordert der Verband.

Dadurch könnten Lieferengpässe eines einzelnen Unternehmens von den anderen Vertragspartnern kompensiert werden. Auf Zustimmung stößt bei Pro Generika, dass der Beginn von Rabattverträgen erst sechs Monate nach dem Zuschlag in Kraft treten soll. Allerdings müsse dieser Vorlauf auch echte sechs Monate betragen und dürfe erst mit dem Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Rabattvertragszuschlags beginnen.

Außerdem drängt Pro Generika auf regionale Biosimilar-Zielvereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Würden Ärzte umfassend und auf wissenschaftlicher Basis über Biosimilars und deren Versorgungs- und Einsparpotenzial informiert, könnten die Kassen relevante Einsparungen erzielen. Dies lasse sich in den KV-Regionen, in denen sich Krankenkassen und KVen bereits auf Biosimilar-Zielvereinbarungen geeinigt hätten, nachweisen. „Daher sollen Krankenkassen und KVen vom Gesetzgeber angehalten werden, sich in ihren regionalen Vereinbarungen auf entsprechende Zielvereinbarungen für Biosimilars zu verständigen“, fordert pro Generika.

Auf Kritik stößt bei Pro Generika, dass es künftig in der Zytostatika-Versorgung ebenfalls Rabattverträge geben soll. Dadurch könne die Versorgungssicherheit der Krebspatienten gefährdet werden. „Essenzielle Arzneimittel“ müssten daher von Rabattvertragsausschreibungen ausgenommen werden.

Außerdem moniert Pro Generika, dass Patienten seit Jahren immer mehr zu ihren Medikamenten zuzahlen – im Jahr 2015 immerhin 2,1 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband sorge wegen fehlender Klarheit im Gesetz dafür, dass im Ergebnis immer weniger zuzahlungsbefreite Arzneimittel für die Versorgung bereitstünden. Zwar habe der Gesetzgeber dem GKV-Spitzenverband mit dem AMNOG in 2010 vorgegeben, dass nach Festbetragsanpassungen eine hinreichende Anzahl festbetragsgeregelter Arzneimittel zur Verfügung stehen sollten. Diese „Soll“-Regelung ignoriert der GKV-Spitzenverband jedoch regelmäßig. Daher fordert Pro Generika eine Klarstellung im AM-VSG.

Schärfer vorgegangen werden solle auch gegen Arzneimittelfälschungen. Dazu verlangt Pro Generika die Abschaffung der Importförderklausel. Die Förderung von importierten Arzneimitteln sei nicht mehr zeitgemäß. Damit werde ein Marktsegment gefördert, das seit Jahren fest im Markt etabliert sei und per se nicht zu Einsparungen führe. Gerade bei den AMNOG verhandelten Arzneimitteln lägen regelmäßig die rabattierten Preise deutlich unter den Preisen der Reimporte. Darüber hinaus sei eine Bevorzugung von Importen aus Gründen der Arzneimittel- und Fälschungssicherheit kontraproduktiv. „Pro Generika spricht sich daher für die vollständige und ersatzlose Streichung der Importförderklausel aus“, so die Stellungnahme.

Kritik übt Pro Generika außerdem an der Verlängerung des Preismoratoriums als „Verlängerung eines ohnehin willkürlichen Kostenreduzierungsinstruments“. Dies sei ein „erheblicher Eingriff in die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen“. Damit würde den Generikaherstellern über einen Zeitraum von 13 Jahren und fünf Monaten die Möglichkeit verwehrt, ihre Preise anzupassen. „Dies ist angesichts der seit Jahren steigenden Ausgaben für Energie, Rohstoffe und Personal bei der Preisgestaltung nicht zumutbar“, so der Verband.

Begründet wird die Notwendigkeit dieser Maßnahme mit steigenden Arzneimittelausgaben und fehlendem Wettbewerb. Beide Begründungen träfen für den Generikamarkt aber gerade nicht zu. Die Ausgaben der GKV für Generika seien seit Jahren stark rückläufig. Gerade der generische Markt stehe in starkem Wettbewerb. „Aus unserer Sicht konterkariert das Preismoratorium für Generika daher die Bemühungen aus dem Pharmadialog, in Deutschland für Verbesserungen bei der nachhaltigen Versorgung und der Produktion von generischen Arzneimitteln zu erzielen“, kritisiert Pro Generika.

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