Rezeptur

ABDA will Ärzte über ApBetrO informieren

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Berlin -

Seit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gelten für Apotheker strengere Dokumentationspflichten bei Rezepturen und Defekturen. Die Apothekerkammer Baden-Württemberg hatte daher an alle Hautärzte des Landes geschrieben, um im Falle eventueller Verzögerungen um Verständnis zu bitten. Bei der ABDA kam diese Maßnahme offenbar gut an: Im Apothekerhaus laufen derzeit die Vorbereitungen für einen „Leitfaden für Ärzte zum Thema ApBetrO“, mit dem man über den gesteigerten Arbeitsaufwand bei der Herstellung von Arzneimitteln informieren will.

 

Die Kammer hatte gezielt die Dermatologen angeschrieben, schließlich wird mehr als die Hälfte der Rezepturen durch Hautärzte verschrieben. „Aufgrund dieses zusätzlichen Aufwandes kann es zu Verzögerungen bei der Belieferung der verordneten Rezepturen kommen“, hieß es mit Bezug auf die ApBetrO.

Konkret bezieht sich die Kammer auf die neue Pflicht, vor der Herstellung jeder individuellen Rezeptur eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen und eine Herstellungsanweisung zu erstellen. Neben der pharmazeutischen Beurteilung müssen die Apotheker ihre Ergebnisse noch schriftlich dokumentieren. Die Kammer hatte zudem darauf hingewiesen, dass insbesondere bei neuen, nicht standardisierten Rezepturen Probleme entstehen könnten.

So weit ist man in der Berliner Jägerstraße allerdings noch nicht: es gebe bislang lediglich den Plan, einen Leitfaden für die Ärzte umzusetzen, sagte ein ABDA-Sprecher. Ziel sei es, die Arbeit zwischen Ärzten und Apothekern zu verbessern. Auch sollten etwaige, durch die ApBetrO entstandene Reibungspunkte durch eine Kommunikationsstrategie vermieden werden, hieß es. Für den Brief steht laut ABDA-Sprecher aber noch kein Terminplan. Denkbar sei auch, dass man die Mediziner über deren Fachpresse gezielt informiere. Ob nur Hautärzte oder alle Fachgruppen angesprochen werden sollen, stehe auch noch nicht fest.

 

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