Einigung zu Botendienstpauschale

250 Euro: Ab September wird ausgezahlt

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Berlin -

Ab Ende September können sich die Apotheken auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen per Gesetz für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht. Die Gremien von Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband winkten den nach Monaten ausgehandelten Kompromiss durch.

Die Abrechnung und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übernehmen. Das sieht die „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV vor, die nunmehr in Kraft getreten ist.

„Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat zusätzliche Kosten verursacht, auch für den Botendienst“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Deswegen ist es nur konsequent, dass die Betriebe neben dem Zuschuss zum einzelnen Botendienst auch eine Ausstattungspauschale bekommen, die einen Teil der Kosten deckt.“

Er freue sich, dass man ein unkompliziertes Prozedere gefunden habe, so Becker. „Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung. Die 5 Euro Aufwandspauschale, die er dafür in Abzug bringen muss, halte ich für gut vertretbar.“

 

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