Mordprozess

Freispruch für Krankenschwester

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Eine Krankenschwester aus Tuttlingen in Baden-Württemberg ist im Mordprozess um den Tod von zwei Patienten freigesprochen worden. Nach einem monatelangen Indizienprozess hatten die Richter am Landgericht Rottweil Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft war bis zuletzt überzeugt, dass die Frau mehreren Patienten eine starke Überdosis Heparin gespritzt hatte und zwei Männer deshalb nach einer Operation verblutet seien. Die Frau hatte beteuert, keine Schuld am Tod der beiden Patienten zu tragen.


Im Kreiskrankenhaus Tuttlingen waren 2004 innerhalb weniger Wochen zwei 78 und 90 Jahre alte Patienten nach Operationen an starken Blutungen gestorben, ein dritter Patient überlebte nur knapp. Laboruntersuchungen zeigten, dass den Patienten eine so hohe Menge Heparin verabreicht worden war, dass die Blutgerinnung komplett ausgeschaltet war.


Für den Staatsanwalt kam für die Taten nur die angeklagte Krankenschwester infrage, weil sie als einzige aus dem Anästhesie-Team an allen Operationen beteiligt war. Der Verteidiger betonte hingegen, dass jeder OP-Mitarbeiter das Heparin verabreicht haben könnte. Zahlreiche Gutachter hatten in dem sieben Monate langen Prozess die Indizien bewertet und waren zu teilweise völlig gegensätzlichen Einschätzungen gekommen.

 

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