Waffenschein ausgestellt

Arzt darf bewaffnet zur Visite

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Ein Arzt aus Soest darf künftig bei nächtlichen Krankenbesuchen eine Pistole tragen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg verpflichtete die Soester Kreispolizei, dem Mann einen Waffenschein auszustellen. Allerdings könne die Behörde für das Tragen der Waffe zeitliche und räumliche Begrenzungen festlegen. Der Arzt hatte geklagt, weil er bei Patientenbesuchen mehrfach mit Waffen bedroht worden war. Die Behörde hatte seinen Antrag abgelehnt und dem Mediziner Pfefferspray zur Verteidigung empfohlen.

Das Gericht habe in der Entscheidung den Ausnahmefall betont, sagte der Anwalt des Mediziners, Reinhard Becker. Es sei nicht so, dass nun jeder Arzt auf die Idee kommen könne, einen Waffenschein zu beantragen. Die Richter folgten der Argumentation des Mediziners, der mehrfach in brenzlige Situationen geraten war, weil er häufiger in sozialen Brennpunkten zu drogensüchtigen oder psychisch kranken Patienten muss. Der Arzt habe glaubhaft gemacht, dass er besonders gefährdet sei, so die Richter. Zudem habe er durch sein Verhalten bewiesen, dass er in Notlagen Ruhe bewahre. Der Arzt reagierte gelassen auf die Entscheidung: „Ich möchte die Pistole möglichst selten mitnehmen und möglichst nie gebrauchen müssen“, sagte er.

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