Corona-Generalversammlung

Zur Rose sperrt Aktionäre aus

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Berlin -

Viele Konzerne verschieben derzeit ihre Hauptversammlungen. Nicht so Zur Rose. Der DocMorris-Mutterkonzern will das Aktionärstreffen am 23. April durchziehen – und zwar ohne Aktionäre. Die können zwar über einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu den Tagesordnungspunkten abstimmen. Ohne besondere Instruktion wird dieser aber den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen.

Aufgrund der außerordentlichen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie werde die Generalversammlung in Übereinstimmung mit der Verordnung des Bundesrates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus durchgeführt. „Unter Beachtung der aktuell geltenden Maßnahmen ist eine persönliche Teilnahme der Aktionäre an der Generalversammlung vor Ort nicht möglich“, heißt es in der Einladung, die heute veröffentlicht wurde. „Der Verwaltungsrat bedauert es sehr, Sie dieses Jahr nicht an der Generalversammlung begrüßen zu dürfen und freut sich bereits auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr.“

Die Aktionäre können sich ausschließlich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen; der Verwaltungsrat bittet die Anteilseigner darum, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen. Immerhin stehen – neben der Billigung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Managements – wichtige Entscheidungen an, etwa eine Anhebung der Vergütung für des Verwaltungsrats und die Ausgabe zusätzlicher Aktien: Das sogenannte bedingte Aktienkapital soll nach Begebung der jüngsten Wandelanleihe in Höhe von 175 Millionen Franken wieder aufgefüllt werden. Es geht um nicht weniger als 15 Prozent des Gesamtkapitals.

Damit entfällt aber nicht nur die Generaldebatte; vielmehr nutzt das Management die Chance, seine eigenen Vorschläge durchzupeitschen: Ohne besondere Instruktion werde der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrats zustimmen, heißt es. Ist das opportun und zulässig? „Gerne kann ich Ihnen versichern, dass die Einladung zur Generalversammlung im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der Covid-19-Verordnung sowie im Einklang der aktienrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird“, so eine Sprecherin.

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