Bundesgerichtshof

Olanzapin wieder patentgeschützt

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Der Pharmakonzern Eli Lilly hat im Patentstreit um sein Neuroleptikum Zyprexa (Olanzapin) einen entscheidenden Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in seinem gestern gefällten Urteil das Patent für das Originalprodukt rechtskräftig wieder her. „Mit der Entscheidung des BGH muss jeder Vertrieb von generischem Olanzapin eingestellt werden“, teilte Lilly mit. Aliud Pharma, Ratiopharm und Betapharm haben nach Informationen von APOTHEKE ADHOC bereits reagiert und die Auslieferung gestoppt.

Der BGH hob mit seiner Entscheidung das Urteil des Bundespatentgerichts (BPG) aus dem Jahr 2007 auf. Damals hatten die Generikahersteller Egis und Neolab auf Nichtigkeit des Patents geklagt und gewonnen. Daraufhin brachten zahlreiche Generikaunternehmen Olanzapin-Präparate auf den Markt. Die Rote Liste führt aktuell generische Varianten des Neurileptikums von Wörwag, AbZ-Pharma, Aliud, Betapharm, CT, Neuraxpharm und Ratiopharm, Sandoz und Winthrop.

Lilly hatte seinerzeit versucht, den Firmen den Vertrieb per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Die Landgerichte Hamburg und Düsseldorf wiesen die Anträge des Originalherstellers jedoch mit Verweis auf die Entscheidung des BPG zurück. Im Mai dieses Jahres erzielte Lilly dann jedoch den ersten Etappensieg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf deklarierte den Widerruf des Olanzapin-Patents als Fehlentscheidung. Stada durfte sein Generikum des Dopaminantagonisten daraufhin nicht weiter vertreiben.

Die BGH-Richter stellten in der aktuellen Nichtigkeitsklage von Egis und Neolab nur das Patent unwiderruflich wieder her, der Schutz gilt nach Angaben von Lilly noch bis 2011. Den Vertrieb könnten hingegen nur die Verletzungsgerichte in Hamburg und Düsseldorf untersagen, erklärte ein BGH-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Theoretisch sei auch eine außergerichtliche Einigung zwischen Lilly und einzelnen Herstellern denkbar. Nach der aktuellen Rechtslage könnte Lilly die Generikafirmen auch auf Schadensersatz verklagen. Wie genau mit den einzelnen Unternehmen verfahren werde, sei derzeit noch unklar, sagte eine Lilly-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Rechtsabteilung prüfe derzeit mögliche Schritte.

Da der Vertrieb der Generika nach der aktuellen BGH-Entscheidung rechtswidrig ist, werden voraussichtlich auch andere Unternehmen dem Beispiel von Aliud, Betapharm und Ratiopharm folgen und ihre Produkte vom Markt nehmen. Aliud hat die Apotheker in einem Informationsbrief bereits um die Rücksendung der Warenbestände gebeten. Auch die anderen Firmen ließen mitteilen, dass sie derzeit Rücknahmeregelungen erarbeiten.

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