Kosmetik

Hauschka: Wala streicht Großhändler

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Berlin -

Apotheken können die Kosmetiklinie Dr. Hauschka im neuen Jahr nicht mehr über den Großhandel beziehen, sondern nur noch direkt beim Hersteller Wala. Die Zusammenarbeit mit Noweda, Sanacorp und Pharma Privat wird zum Jahresende eingestellt. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte auf Nachfrage gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Die Dr. Hauschka Kosmetik Produkte werden ab 2017 nicht mehr über den pharmazeutischen Großhandel erhältlich sein.“ Die Arzneimittel von Wala sind davon nicht betroffen.

Wala ist traditionell sehr darauf bedacht, die Warenströme zu kontrollieren. Die Kosmetikmarke ist nicht apothekenexklusiv, beliefert werden auch Parfümerien, Bio-Supermärkte, Reformhäuser oder Kosmetikgeschäfte. Alle Händler müssen aber einen vielschichtigen „Markenpartner-Vertrag“ unterzeichnen. Der alte Depotvertrag wurde im Juli 2014 durch einen neuen Vertrag ersetzt – was schon damals für einige Unruhe im Markt sorgte. Auch Apotheken wurden teilweise gegen ihren Willen „aussortiert“.

Doch was in Bad Boll als „selektiver Vertrieb“ bezeichnet wird, gilt nicht nur für Apotheken: Wala war auch bei der Auswahl der Großhändler wählerisch und stellte Bedingungen. Im Juni wurde ausgewählten Großhändlern ebenfalls ein neuer Vertriebsvertrag angeboten, den beiden Genossenschaften Noweda und Sanacorp sowie den privaten Großhändlern. Andere Großhändler wie den Branchenprimus Phoenix dagegen hat Hauschka schon seit 2007 nicht mehr im Programm.

Zum Jahresende verabschieden sich auch die bisherigen Partner, die den Vertrag nicht unterschrieben haben. Bei Wala klingt das so: „Einige fachhandelsbezogene Regelungen für die Dr. Hauschka Kosmetik in diesem Vertrag erwiesen sich aus Sicht der Pharmagroßhandlungen zu unserem Bedauern als nicht praktikabel; deshalb haben sie das Angebot nicht angenommen.“

Damit wird Hauschka ab Januar überhaupt nicht mehr über den Großhandel zu beziehen sein. Der Hersteller rechtfertigt das so: „Den Schritt, die Zusammenarbeit nicht fortzusetzen, sieht Wala daher als konsequente Fortführung des selektiven Vertriebs, welcher seit 2007 in ausgewählten Apotheken und im deutschen Facheinzelhandel Anwendung findet.“

Die Apotheken wurden über diesen Schritt informiert. Im gleichen Schreiben lockt Wala die Markenpartner mit neuen Konditionen im Direktbezug. Künftig gibt es zusätzlich einen nach Umsatz gestaffelten Bonus: Ab einem Jahresumsatz von 5000 Euro erhalten die Apotheken eine Rückvergütung, los geht es mit 2 Prozent extra. Ab 10.000 Euro gibt es einen halben Prozentpunkt mehr, ab 32.500 Euro werden 4 Prozent Bonus erreicht. „Diese Konditionen gibt Dr. Hauschka zusätzlich zu den bisherigen Konditionen noch dazu“, so die Sprecherin.

Das Angebot gilt pro „Tür“, der Umsatz wird also durch die Anzahl der Kundennummern geteilt, die im jeweiligen Markenpartnervertrag enthalten sind beziehungsweise von demselben Inhaber betrieben werden. Einzelgeschäfte und Filialbetriebe sollen damit laut Wala gleichgestellt werden.

Abgerechnet wird zum Jahresende. Die erste Ausschüttung gibt es also 2018. Den Bonus gibt es laut Vertragsunterlagen allerdings nur, wenn die Qualitätskriterien eingehalten werden. Und der neue Depotvertrag enthält nicht wenige Auflagen. Eine Lockerung gibt es jetzt: „Aufgrund einer veränderten rechtlichen Situation wird die Schweiz dem Europäischen Wirtschaftsraum gleichgestellt. Damit ist nun eine Belieferung von Endverbrauchern auch in der Schweiz bei passiver Nachfrage zum Privatgebrauch in haushaltüblichen Mengen möglich“, heißt es.

Dr. Hauschka feiert 2017 ein Jubiläumsjahr, dann gibt es die Kosmetiklinie von Wala 50 Jahre. Das neue Bonussystem ist als Dankeschön an die Markenpartner gedacht: „Uns ist es ein Anliegen, die Entwicklung unserer Apotheken zu unterstützen und ihnen damit auch für die gute Arbeit und Beratung, die vor Ort stattfindet, zu danken. Mit dem Bonussystem stärken wir jede einzelne Apotheke.“ Das neue Bonussystem sei unabhängig von der Entwicklung des Pharmagroßhandels für alle Markenpartner konzipiert worden, so der Hersteller.

Nach Unternehmensangaben sind derzeit knapp 2000 Apotheken als Markenpartner autorisiert. Der Online-Handel mit den eigenen Produkten wird von Wala möglichst klein gehalten. Auch dabei hilft der Markenpartner-Vertrag. Darin ist etwa geregelt, dass der Onlineshop nicht anders heißen darf als die dazugehörige Apotheke vor Ort – was bei den großen Versendern aber regelmäßig der Fall ist. Bestimmte Namenszusätze wie '24', 'Online…', 'Web…', 'Versand…', 'Easy…', 'Fix-…' oder Ähnliches sind überhaupt nicht zugelassen.

Wala segelt mit seinen Vorgaben für die Handelspartner hart am Wind, in der Vergangenheit wurden die Grenzen des Zulässigen auch schon einmal übertreten: Im Jahr 2013 zahlte der Hersteller ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro. Dem Bundeskartellamt zufolge soll Wala über Jahre hinweg Händler unter Druck gesetzt und Preise mitbestimmt haben.

Ein knappes Jahr später gab es bei der Umstellung auf den neuen Vertrag erneut Ärger. Die Großhändler hatten damals Listen mit rund 400 Apotheken erhalten, gegen die eine „Liefersperre“ verhängt wurde. Darunter befanden sich auch Apotheken mit Depotvertrag, die sich geweigert haben, das umfangreiche Erstausstattungspaket von Dr. Hauschka nach der Umstellung der Packungen zu ordern.

Nachdem sich Apotheker erneut an das Kartellamt gewandt hatten, erlaubte Wala den Bezug von Einzelware früher als zuvor angekündigt wieder. Die Liefersperren wurden wieder aufgehoben. Offiziell ging die Umstellung auf die neuen Verpackungen schneller als erwartet.

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