Nahrungsergänzungsmittel

Cranberry darf nicht zu viel versprechen

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Berlin -

Gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung werden mit der neuen Health-Claims-Verordnung strenger geregelt. Hersteller sollten die Werbung seither doppelt prüfen, um sich gegen rechtliche Angriffe zu wappnen. Bei Cranberry-Produkten etwa wurde über die Schutzwirkung gegen Harnwegsinfektionen gestritten. Während die Präparate früher noch als hilfreich für die Blasenfunktion beworben werden durften, ist der Claim heute verboten. Die Regel betrifft verschiedene Hersteller.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die gesundheitsbezogene Aussage, Cranberry unterstütze die Blasenfunktion, nicht zugelassen. Hersteller werben stattdessen mit zugefügten Vitaminkomplexen, da die Claims zur Wirkung auf das Immunsystem in diesen Fällen erlaubt sind.

Queisser hatte für die apothekenexklusiven Kapseln „Doppelherz system“ mit Cranberry und Granatapfel die zulässigen Claims verlängert und einen Effekt auf die Blasenfunktion herausgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Hersteller aus Flensburg wegen dieser Erweiterung abgemahnt.

Auf den Internetseiten der Doppelherz Cranberry-Produkte hieß es: „Vitamin C, Zink und Selen tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei – und somit zu einer gesunden Blase.“ Eine Abwandlung lautete: „Vitamin C, Zink und Selen spielen für die normale Funktion des Immunsystems eine Rolle – und somit für eine gesunde Blase.“

Laut vzbv sei aber lediglich die Angabe zum Immunsystem erlaubt. Der erweiterte Bezug auf „eine gesunde Blase“ gehe zu weit, sagt eine vzbv-Sprecherin. Queisser wurde im Juni wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung abgemahnt und hatte im Anschluss die Unterlassungserklärung abgegeben. Die erweiterten Angaben im Internet wurden gestrichen.

Der Fall ist für den Hersteller aber Auslegungssache: „Es ging um die Frage, inwieweit neben dem zugelassenen Claim noch eine ergänzende Erklärung für den Verbraucher akzeptiert wird“, sagt eine Firmensprecherin. Sie räumt aber ein, dass die Formulierung in einem kompletten Satz angreifbar sei: „Wenn man dem Verbraucher erweiterte Information geben will, muss das anders geschehen.“

Das Thema betrifft nicht nur Queisser: Auch Omega hat unter der früheren GSK-Marke Granu Fink ein Cranberry-Produkt auf dem Markt. „Die Vitamine C und D unterstützen das Immunsystem und damit auch die Abwehrkräfte der Blase“, heißt es in der Produktwerbung. „Die Health Claims-Problematik bei Cranberry Produkten ist uns durchaus bewusst“, sagt Produktmanagerin Dr. Gabriele Deuschle. Bei Granu Fink Cranberry Kürbis Plus beziehe sich aber keine gesundheitsbezogene Aussage auf Cranberrys.

Andere Hersteller sparen sich in der Werbung dagegen das Schutzversprechen: Quiris etwa verzichtet bei Cystorenal Cranberry plus auf diesen Bezug, ebenso Dr. Willmar Schwabe bei Urofemin.

Queisser vertreibt das apothekenexklusive Sortiment seit 2006. Die Linie „Doppelherz aktiv“ wird auch im Mass Market verkauft. Die Marke Doppelherz wurde 1919 vom Drogisten Josef Peter Hennes entwickelt. In den 1920er-Jahren fusionierte seine Firma mit der pharmazeutischen Fabrik des Apothekers Alfred Queisser.

Heute gehört die Firma der einflussreichen Flensburger Familie Dethleffsen. Das Familienunternehmen ist auch an der Reinigungsfirma Beyersdorf (Mr. Clean) oder der Förde-Reederei beteiligt sowie Inhaber des Pflegeheimbetreibers Agitalis.

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