Abgabeverbot

Ozempic-Fälschung: Kammer verklagt Schönheitsarzt

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Berlin -

Die Österreichische Apothekerkammer (ÖAK) warnt vor dem Bezug von Arzneimitteln außerhalb der Apotheke. Dass dies eine Gefahr für Leib und Leben darstellen könne, zeigt ein dramatischer wie aktueller Fall eines Salzburger Schönheitschirurgen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte nun das Abgabeverbot.

Der Schönheitschirurg habe seinen Patientinnen gefälschtes Ozempic (Semaglutid) aus einer „offenkundig rechtswidrigen und dubiosen Beschaffungsquelle“ abgegeben, so die Kammer. Die Personen erlitten durch die Applikation schwere gesundheitliche Schäden. Die ÖAK war in einem sogenannten Provisorialverfahren gegen den Arzt wegen der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln vorgegangen.

Das Landesgericht Salzburg erließ die von der Kammer beantragte einstweilige Verfügung in allen Punkten. Das Oberlandesgericht Linz hat nun den Rekurs – Einspruch – des Arztes abgewiesen und den Beschluss aus Salzburg bestätigt.

Die Kammer erklärt: „Die Arzneimittelsicherheit entlang der gesamten Lieferkette ist nur in der Apotheke gewährleistet. Die streng kontrollierte Beschaffung und Abgabe von Arzneimitteln in Österreich verhindert, dass Fälschungen in den Arzneimittelverkehr gelangen.“

Aus diesem Grund appelliere man an alle Bürger:innen: „Bitte gehen Sie bei Ihrer Gesundheit auf Nummer sicher, lassen Sie sich von den Apothekerinnen und Apotheker persönlich beraten und beziehen Sie Ihre Medikamente nur über Ihre Apotheke!“

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