Voraussetzung für E-Rezept

HBA: Wenig Interesse bei Pharmazieingenieuren

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Berlin -

Um E-Rezepte bearbeiten zu können, brauchen neben Apothekerinnen und Apothekern auch andere vertretungsberechtigte Teammitglieder einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Doch die Resonanz bei Pharmazieingenieuren und Apothekerassistenten ist überschaubar.

Vor einem Jahr hatte die Gematik mit der Ausgabe des HBA an Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten begonnen. Doch bis April hatten gerade einmal 650 der insgesamt rund 4000 Angehörigen der beiden Berufe einen entsprechenden Ausweis beantragt und erhalten. Da das E-Rezept ab 1. Januar zum verbindlichen Standard werden soll, muss also in vielen Apotheken noch „nachgerüstet“ werden.

Der HBA soll künftig zentrales Arbeitsmittel in der Apotheke sein – auch für jene Berufe, die Approbierte vertreten dürfen. Den HBA benötigt man auch, um auch Änderungen von Rezepten vornehmen zu können, die qualifiziert elektronisch signiert werden müssen. Zunächst wurde der HBA an Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten noch nicht ausgegeben, da das elektronische Gesundheitsberuferegister, welches regulär dafür zuständig ist, diese Aufgabe erst zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen kann.

Ausgabe über Bundesdruckerei

Vor einem Jahr gab die Gematik grünes Licht. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten steht ein Antragsportal bei der Bundesdruckerei/D-Trust bereit. Antragsteller müssen immer natürliche Personen sein.

Eingetragen werden müssen Name, Geburts-, Melde- und Kontaktdaten entsprechend des Personaldokumentes. Als Berufsgruppe ist entweder „Pharmazieingenieur/-in“ oder „Apothekerassistent/-in“ auszuwählen. Außerdem werden die Daten zur Apotheke eintragen, in der man beschäftigt ist. Für den HBA wird auch ein Foto benötigt. Als Identifikationsverfahren dient Postident. Es können zwei HBA bestellt werden – ein Hauptausweis und ein Reserveausweis bei Bedarf.

Die Gematik prüft im Rahmen des Antragsprozesses die Berechtigung zum Erhalt eines HBA der antragstellenden Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten. Dazu müssen die Antragsteller dort eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen, die entweder notariell bestätigt ist oder mit dem HBA des Inhabers signiert sein muss. Die Gematik gibt den Antrag bei D-Trust frei.

Der HBA gilt für fünf Jahre und kostet 449 Euro netto, die Kosten werden vom Inhaber übernommen. Er hat das Format einer Scheckkarte, ist personenbezogen und Träger der digitalen Identität der Inhaberin/des Inhabers mit den dazugehörigen Daten, um sich elektronisch sicher auszuweisen. Mit ihm kann qualifiziert elektronisch signiert werden, außerdem gibt es einen Tresor zur Sicherung privater Schlüssel für Ver- und Entschlüsselung von Daten. Er berechtigt zum Zugriff auf die eGK (elektronische Gesundheitskarte) der Versicherten.

Benötig wird er laut Gematik entsprechend für die rechtssichere qualifizierte elektronische Signatur von Dispensierdatensätzen inklusive korrigierter oder ergänzter Verordnungen, von Abrechnungsdatensätzen und von Dokumentationen in Vertretung der Apothekenleitung. Ferner kann er eingesetzt werden für die Ver- und Entschlüsselung von vertraulichen Daten oder Dokumenten, etwa KIM-Nachrichten des persönlichen Postfaches.

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