Warnung vor „Chaos in der Versorgung“

E-Rezept: KBV fordert Verschiebung

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Berlin -

Auch wenn es aus allerlei Gründen bei der Erprobung bisher nicht ganz rund laufe, gebe es keine „Showstopper“ für das E-Rezept, betonen Gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) seit Verlängerung der Testphase. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht das anders. Sie fordert nun eine Verschiebung der E-Rezept-Einführung um mindestens ein halbes Jahr, denn entgegen der Beteuerungen sei die Technik eben nicht einsatzbereit – wenn am jetzigen Termin festgehalten werde, drohe ein Chaos in der Versorgung.

Das E-Rezept soll trotz aller Probleme am 1. Januar bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Ein bisschen zumindest: Es ist bereits absehbar, dass das E-Rezept bei seiner Einführung weit hinter den ursprünglich gesteckten Zielen zurückbleiben wird. Das BMG propagiert deshalb eine Zwischenlösung: Bei der Einführung sollen nur jene Praxen E-Rezepte ausstellen, deren Praxisverwaltungssysteme (PVS) bereits in der Lage dazu sind. Alle anderen seien vom im Gesetz beschriebenen Ausfalltatbestand erfasst und könnten deshalb weiter Muster-16 verwenden. Auch die Gematik beschwichtigt seit Monaten: Es gebe keine schweren technischen Probleme, die geringe Zahl der testenden Praxen und Versicherten seien das Hauptproblem.

Die KBV – selbst Gesellschafter der Gematik – widerspricht dieser Erzählung nun entschieden. „Am Anfang gab es nur Fehler in den Rezepten, inzwischen ist es besser geworden“, so KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel. Man müsse aber berücksichtigen, dass es sich um eine Massenanwendung handelt. Es gebe über 100 PVS-Systeme, über 100 Krankenkassen, mindestens drei Konnektoren und vier, fünf oder noch mehr KIM-Anbieter. „Die alle müssen zusammenwirken können. Und was wir bisher erkannt haben, ist, dass vielleicht bis zum Jahresende die einzelnen technischen Produkte für sich genommen funktionieren. Aber der Zusammenschluss, dass das elektronische Rezept wirklich durch alle Stufen elektronisch durchgehen kann, ohne Fehler, ohne Probleme, das ist noch nicht getestet und das ist das große Problem, was uns Sorge macht. Das wird zum 1.1. nach unserer Auffassung nicht laufen können.“

Die Gefahr sei groß, betont der KBV-Vorstand. „Wir können es nicht riskieren, die Kassen und die Versorgung zum 1.1. in ein Risiko, in ein Chaos laufen zu lassen. Deshalb brauchen wir eine Zwischenlösung und wir arbeiten mit allen Beteiligten daran, das umzusetzen.“ Zwar gebe es im Bundesmantelvertrag ein Ersatzverfahren – nämlich jenes, das das BMG derzeit für die Einführung vorsieht. „Nur: Ein Ersatzverfahren ist keine Übergangslösung“, so Kriedel. Er halte es für politisch und inhaltlich falsch, zu sagen, dass die TI zwar in großen Teilen nicht funktioniere, aber trotzdem eingeführt werde – und wenn es in der Praxis nicht funktioniere, man halt weiter das Papierrezept verwende. „Das ist nicht unsere Vorstellung von sinnvoller Digitalisierung. Wir möchten eine Übergangslösung.“

Diese Übergangslösung ist aus Kriedels Sicht klar: Eine Verschiebung der gesetzlich verpflichtenden Einführung um mindestens ein halbes, besser noch ein ganzes Jahr. „Ganz einfach, weil unsere Erwartungen und die ersten Erfahrungen aus Tests zeigen, dass es nicht zu dem Termin funktionieren wird“, so Kriedel. „In den Praxen wird das in vielen Fällen zu Problemen führen, manchmal sogar zu Chaos, weil nicht alle der vielen technischen Komponenten und organisatorischen Anpassungen ausreichend getestet sind und schnell genug in den Praxen eingeführt werden konnten.“ Bei der Übergangslösung müsse allen Beteiligten klar sein, dass die Lösung erst am 1. Juli umzusetzen ist „und nicht vorher schon und wenn nicht, dann könnt ihr mit Papier arbeiten. Das ist für alle Beteiligten unzumutbar.“ Durch die Verschiebung des Einführungstermins müsse ausreichend Zeit gewonnen werden, einmal auszutesten, „dass die Produkte hundertprozentig, und zwar alle, funktionieren“ und sie dann ausreichend auszurollen. Auch die Praxen benötigten noch Zeit, ihre Arbeitsprozesse auf den neuen digitalen Arbeitsweg einzurichten. „Das braucht aus unserer Sicht mindestens sechs Monate. Noch besser wäre natürlich ein ganzes Jahr.“

Die Praxen sollten sich jetzt schon kümmern und beispielsweise ihre HBA bestellen oder aber einen KIM-Dienst ordern und einrichten. Doch auch hier hake es noch, beklagt Kriedel. Denn viele Praxen könnten die KIM-Dienste gar nicht allein einrichten, weil er an die vorhandene IT-Infrastruktur angebunden werden müsse. „In vielen Fällen braucht man dazu einen Techniker. Die sind auch nicht wie Sand am Meer vorhanden, da muss man auch Termine machen.“ Die KBV erwarte, dass eine Verlängerung der Frist bis zur Einführung des E-Rezepts von den Praxen genutzt werden könne, um solche Voraussetzungen umzusetzen. Bei der eAU sei mit den Bundesmantelvertragspartnern bereits eine Verschiebung vereinbart worden, sodass sie erst zum 1. Januar eingeführt werden muss. „Die Erfahrungen zeigen aus den Praxen, das war gut so.“ Denn eine vollumfängliche Einführung hätte nicht geklappt. „Und wir wissen auch nicht, ob es zum 1.1. klappen wird. Wir sind da skeptisch.“

Dabei wehrt sich Kriedel gegen den Vorwurf, sich gegen die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu stellen. „Wir stehen zur Digitalisierung und in der Tat, wenn wir den Begriff Moratorium verwenden, dann verwenden wir ihn dafür, dass wir der Auffassung sind, die Termine müssen verschoben werden, weil die Produkte nicht ausgereift sind“, sagt er. Das werde in der Politik manchmal falsch verstanden als die Forderung nach einem Stopp der Digitalisierung. „Nein, das ist nicht der Fall. Wir wollen nur diese unausgereiften Produkte nicht zum 1.1. einführen, sondern später, wenn sie funktionieren.“

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