Verordnung von OTC-Medikamenten

BPI fordert Grünes E-Rezept

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Berlin -

Das E-Rezept kommt, wenigstens ein bisschen. Doch selbst wenn ab 1. Januar alle Praxen und Apotheken mitmachen können, gilt es zunächst nur für verordnete Arzneimittel. Für andere Leistungsbereiche wurde noch kein festes Datum genannt, Experten rechnen nicht damit, dass sich vor 2024 etwas tut. Aber mindestens das Grüne Rezept sollte zum Launch ebenfalls digitalisiert werden, fordert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Mit der Einführung des E-Rezeptes in der Testregion Berlin-Brandenburg fordert der BPI auch die Umsetzung des Grünen E-Rezeptes. „Der Gesetzgeber hat es fest im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert“, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Ab 2022 müssen alle Praxen verpflichtend die elektronische Version des Roten Rezeptes ausstellen. Zeitgleich muss auch das Grüne E-Rezept an die Telematikinfrastruktur angebunden sein.“

Seit Einführung des Grünen Rezeptes 2004 hat sich die Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln laut BPI zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung entwickelt. Es binde apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in ein ärztliches Gesamtbehandlungskonzept ein und vereinfache die tägliche Arbeit von Mediziner:innen und Apotheker:innen.

Aktuelle Daten des BPI zeigten, dass vier von fünf Ärzten das Grüne Rezept in ihrem Praxisalltag nutzen. 31 Prozent aller Verordnungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden im letzten Jahr mit dem Grünen Rezept vorgenommen, insgesamt stellten Ärzt:innen demnach im vergangenen Jahr 40 Millionen Grüne Rezepte aus. Mittlerweile bieten laut BPI 76 Krankenkassen ihren Patient:innen eine Rückerstattung der Kosten im Rahmen ihrer Satzungsleistungen an, wenn Ärzt:innen OTC-Medikamente über das Grüne Rezept verordnen.

Dafür sei also die ärztliche Verordnung des Arzneimittels erforderlich. „Folglich ist auch die Einführung eines Grünen E-Rezeptes dringend erforderlich“, so Joachimsen. Nach seinen Aussagen lassen sich viele Erkrankungen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln behandeln, Ärzt:innen verordneten sie oftmals als Einstiegs-, Stufen- oder Begleittherapien.

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