Krankenkassen

Hermann: AOK retaxiert mit Augenmaß

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Berlin -

Die Bundesregierung will Retaxationen aufgrund von Formfehlern eindämmen. Laut dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen sich Apotheker und Kassen auf neue Retaxregeln verständigen. Aus Sicht der AOK Baden-Württemberg besteht dafür eigentlich kein Bedarf. Die zuletzt beschworene „Retaxationsflut“ gebe es gar nicht, so Kassenchef Dr. Christopher Hermann mit Verweis auf die Fallzahlen aus dem vergangenen Jahr. Zudem seien fast alle Retaxationen gerechtfertigt.

In Baden-Württemberg haben die Apotheken demnach im vergangenen Jahr 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK abgerechnet, insgesamt rund 40 Millionen Verordnungspositionen. Nach AOK-Angaben wurden 56.282 dieser Positionen beanstandet. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, so Hermann.

Die Einsprüche der Apotheker bleiben nach Zahlen der Kasse fast immer ohne Erfolg. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hätten letztlich keinen Bestand. „Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken ging es dabei auch um Rücknahmen aus Kulanz“, so die AOK.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hatte im Mai eigene Zahlen zu Retaxationen vorgelegt. Unterm Strich war von den Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, nur ein gutes Drittel, nämlich rund 265.700 Euro berechtigt. „Im Umkehrschluss sind nach Wert somit zwei von drei Retaxationen unberechtigt“, so der Verband.

Der Verband hatte nach eigenen Zahlen 2014 im Einspruchsverfahren insgesamt rund 416.500 Euro von den Kassen zurückgeholt. Die Fachabteilung Taxation prüfte 9230 von den Kassen beanstandete Rezepte, die zu 4790 Retaxationsvorgängen zusammengefasst wurden. Der Gesamtwert der geprüften Taxationen belief sich 682.130 Euro.

AOK-Chef Hermann kann den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen „Retaxationsflut“ nicht nachvollziehen: „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘.“

Mit dem GKV-VSG sollen vor allem Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern künftig vermieden werden. Zum Teil verweigern die Kassen die Erstattung vollständig, obwohl der Patient das verordnete Arzneimittel erhalten hat. Das Gesetz hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passiert und soll im August in Kraft treten.

Laut GKV-VSG müssen sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) innerhalb eines halben Jahres auf Spielregeln zu Nullretaxationen einigen. Kommt eine Regelung nicht rechtzeitig zustande, entscheidet die Schiedsstelle.

Hermann hält jedoch eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler für falsch: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte“, so der Kassenchef.

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth sieht das anders: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik uns bei der längst versprochenen Lösung für Retaxationen bei leichten Formfehlern hilft.“ Für das laufende Jahr ist sie pessimistisch: Der Ausblick zeige schon jetzt, dass die Retaxationsflut weitergehe. Bis Anfang Mai hatte der LAV bereits über 1600 Fälle zur Prüfung erhalten, die eine Gesamtsumme von 365.000 Euro umfassen.

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