Gutachten

„Fremdbesitzverbot ist ineffizient“

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Berlin -

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) warnt in einem aktuellen Gutachten vor einer Kompetenzausweitung der EU-Organe. Der Gesundheitsbereich sei laut EG-Vertrag eindeutig Sache der Mitgliedstaaten. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Kritik an jüngeren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unterziehen die CEP-Gutachter das Fremdbesitzverbot einer inhaltlichen Prüfung – und erklären es für unangebracht.

Der Gesetzgeber habe im Arzneimittelsektor grundsätzlich „ordnungspolitische Vernunft“ bewiesen: Aufwendige Zulassungsverfahren für Arzneimittel, die Verschreibungspflicht und eine auf Fachpersonal beschränkten Abgabe von Medikamenten sind laut CEP geeignet, eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Allerdings sei die „eigentumsrechtliche Organisation der Apotheke“ von dem Kriterium des Fachpersonals getrennt zu betrachten. „Es ist nicht ersichtlich, dass sich Eigentumsstrukturen überhaupt auf die Professionalität und Fachkunde des Personals auswirken“, so die Verfasser Klaus-Dieter Sohn und Dr. Bert Van Roosbeke.

Die Autoren halten es für naiv zu glauben, dass ein unabhängiger Apotheker einem geringeren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sei als ein Angestellter. „Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Unternehmensleitung einer Apothekenkette einen wirtschaftlichen Druck auf die Filialen ausübt. Dieser Druck dürfte allerdings zumindest nicht größer sein als bei einer selbständigen Apotheke“, heißt es im Gutachten. Auch erkennen die Autoren keinen Grund, warum die Beratung in Kettenapotheken schlechter sein sollte.

Das Fremdbesitzverbot kommt aus Sicht des CEP deshalb „einer protektionistischen Maßnahme gleich“. Unabhängig von den „potentiellen Vorteilen“ verursache diese Wettbewerbsbeschränkung „erhebliche Kosten“, heißt es im CEP-Gutachten. „Das Fremdbesitzverbot führt zu unnötig hohen Preisen und ist damit ineffizient“, schreiben die Autoren. Es verhindere die Ausnutzung potenzieller Kosteneinsparungen durch Größenvorteile, wie sie etwa von Apothekenketten realisiert werden könnten. Zudem sei das Fremdbesitzverbot nicht notwendig, um die vom Gesetzgeber geforderte ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Juristisch betrachtet ist es laut CEP zwar geeignet, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, aber nicht verhältnismäßig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe die Bedeutung der unabhängigen Beratung in seinem Urteil zu Rechtsanwälten bejaht. Doch seien bei angestellten Apothekern die zivilrechtliche Haftung sowie eine Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als mildere Mittel möglich. Hierbei berufen sich die Autoren auf das „Optiker-Urteil“.

Am Ende sei es eine „ordnungspolitische Ansichtssache“, ob man für oder gegen ein Fremdbesitzverbot sei, sagte Sohn gegenüber APOTHEKE ADHOC. Er persönlich halte nichts von der Regelung, „aber ich würde der deutschen Seite niemals das Recht absprechen, das selbst zu entscheiden“.
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