AMG-Novelle

Reimporteure wollen keine Fälscher sein

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Berlin -

Mit der AMG-Novelle soll Fälschungen vorgebeugt werden – unter anderem soll der Weg der Arzneimittel besser überwacht werden. Auch für Reimporteure ist das Thema wichtig: Beim deutschen Pilotprojekt Securpharm zur Kennzeichnung und Überprüfung von Präparaten sind sie mit an Bord. Allerdings befürchten die Unternehmen, dass sie künftig gegenüber Herstellern benachteiligt werden könnten und fordern eine Korrektur der AMG-Novelle.

 

Konkret geht es um juristische Details: Der Begriff „Fälschung“ müsse enger definiert werden, fordert der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD). Denn nach dem derzeitigen Wortlaut seien auch unbeabsichtigte Qualitätsmängel als Fälschungen einzustufen.

Änderungen der eigenen Gebrauchsinformation könnten die Hersteller nutzen, um die Informationen der Reimporteure zu beanstanden: Schließlich würden Reimporteure nicht über Anpassungen informiert, so dass diese nur mit einer zeitlichen Verzögerung nachgeholt werden könnten.

Dass es sich hier aber nicht um Fälschungen handle, liege auf der Hand, so der Verband weiter. Auch unbeabsichtigte Fehler dürften nicht als Fälschung angesehen werden. Rückendeckung erhoffen sich die Reimporteure von der EU-Richtlinie, die mit der AMG-Novelle in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Denn die Richtlinie beinhalte die geforderte Klarstellung bereits.

 

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