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Adexa: Befristete Arbeitsverträge meiden

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Berlin -

Angesichts des Fachkräftemangels können PTA mit gestärkter Brust in die Verhandlung des Arbeitsvertrages gehen. Die Apothekengewerkschaft Adexa empfiehlt, eine befristete Anstellung nur in Ausnahmefällen anzutreten. Die Absprache der Vertragsinhalte im Vorstellungsgespräch sind aber nicht bindend und müssen schriftlich erfolgen. Schwachstellen gebe es bei der Umsetzung der Gehaltsvereinbarung.

Die Adexa ist grundsätzlich gegen befristete Beschäftigungen. Das Arbeitsrecht gehe von unbefristeten Arbeitsverträgen aus, die Befristung sei die Ausnahme, sagt Adexa-Juristin Minou Hansen. „Gerade in Zeiten, in denen PTA begehrte Fachkräfte sind, gibt es deshalb normalerweise keinen Grund, sich darauf einzulassen.“ Sollte es einen Grund für die Befristung geben, kann das natürlich anders aussehen. Nachvollziehbar seien eine Elternzeit- oder Krankheitsvertretung.

Sollte eine PTA mit einem Arbeitgeber vorher über einen Anstellung ohne Laufzeit gesprochen haben, gelte dies nicht als verpflichtend. Die mündliche Verabredung im Vorstellungsgespräch ist noch nicht bindend, so Hansen. Die Befristung werde erst wirksam, wenn sie von beiden Seiten unterschrieben worden ist. Dies müsse vor Arbeitsantritt geschehen. PTA sollten notfalls nachverhandeln.

Ändert ein Apotheker vor Arbeitsantritt plötzlich seine Meinung und legt bei der Unterzeichnung entgegen der Absprache einen befristeten Vertrag vor, sollten PTA laut Adexa hellhörig werden: Wenn sich ein Arbeitgeber schon vor Abschluss so wortbrüchig verhalte und die Änderung nicht mit guten Gründen belegen könne, sollten Angestellte von diesem Arbeitsverhältnis Abstand nehmen, sagt Hansen.

Wichtig vor der Unterzeichnung sei ein rechtlicher Check: „Bei Musterarbeitsverträgen, die von Adexa, den Landesapothekerverbänden oder auch pharmazeutischen Verlagen ausgegeben werden, kann man sich darauf verlassen, dass es sich um einen juristisch geprüften Vertrag handelt“, so Hansen. Ob die speziellen Interessen und Verabredungen angemessen berücksichtigt seien, müsse im Einzelfall geklärt werden.

Auch die Geltung des Bundesrahmentarifvertrags beziehungsweise des Rahmentarifvertrags Nordrhein sei wichtig, um sich auf die Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien verlassen zu können. „Eine Schwachstelle aus unserer Erfahrung ist, dass die mündlich getroffene Vereinbarung zum Gehalt – zum Beispiel: Tarifgehalt plus 15 Prozent – oft nicht in dieser Form in den Vertrag aufgenommen wird“, so Hansen. Später komme es dann zu Auseinandersetzungen über diese Frage.

Bei den nächsten Tarifverhandlungen soll nicht nur das Gehalt im Fokus stehen. Die Adexa will mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) auch über eine tarifliche Honorierung von besonderen Qualifikationen, etwa Fach-Apotheker oder Fortbildungszertifikate, verhandeln. Dazu läuft seit dem Frühjahr eine Umfrage.

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