Üble Nachrede

Spahn verunglimpft – 4500 Euro Strafe

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Berlin -

Ein Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede gegen Personen des politischen Lebens zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Unter anderem betroffen war Jens Spahn (CDU).

Der Journalist und Dramaturg Anselm Lenz sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister verunglimpft worden sei, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Die Äußerung sei nicht gedeckt von der Meinungsfreiheit.

Spahn sei in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als „kokainsüchtig“ bezeichnet worden, so die Anklage. Es sei eine ehrenrührige Behauptung, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Richterin entsprach mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des 42-Jährigen hatte Freispruch verlangt und erklärte, es habe sich um Satire gehandelt, die unter Meinungsfreiheit falle. Die Veröffentlichung sei im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die deutsche Corona-Politik erfolgt.

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