Bundesapothekerkammer

Fink begrüßt OTC-Urteil

, Uhr

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Selbstbedieung in Apotheken. Die Leipziger Richter haben heute entschieden, dass OTC-Arzneimittel nicht in der Freiwahl stehen dürfen. „Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die Beratung des Apothekers unverzichtbar“, so BAK-Präsidentin Erika Fink.

Das BVerwG sieht in dem Selbstbedienungsverbot einen Schutz vor einer unkontrollierten Arzneimittelabgabe. Damit werde sichergestellt, dass die Kunden sachgerecht beraten würden. „Die Entscheidung ist daher eine wichtige Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit“, so Fink.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Gesellschafter ziehen sich zurück
Nach Emser/Sidroga: Uriach kauft Pascoe
Sachverständigenausschuss Verschreibungspflicht
Nächster Anlauf für Azelastin/Fluticasonpropionat
Mehr aus Ressort
Sockelpauschale und Versorgungsbonus
Kassen wollen Stadtapotheken schröpfen

APOTHEKE ADHOC Debatte