Fertilitätsmedizin

Knappschaft zahlt künstliche Befruchtung

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Die Knappschaft zahlt ab sofort ungewollt kinderlosen Paaren die künstliche Befruchtung. Als erste bundesweit tätige Krankenkasse übernehme man den Eigenanteil zu 100 Prozent, teilt die Knappschaft mit. Bisher habe lediglich die IKK Classic eine volle Kostenübernahme angeboten. Der geltende Leistungsrahmen für Krankenkassen sehe nur eine Erstattung von 50 Prozent der Kosten vor.

„Mit dieser Leistungsausweitung wollen wir betroffenen Ehepaaren die oftmals hohen finanziellen Belastungen nehmen, die mit künstlichen Befruchtungsmaßnahmen verbunden sind“, sagte Geschäftsführerin Bettina am Orde. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind.

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Voraussetzungen: Die Eltern müssen miteinander verheiratet sein und es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein, ihr Mann nicht älter als 50.

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