Rabattverträge

EU-Kommission droht mit Klage

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Im Streit um Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmakonzernen hat die EU-Kommission die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Man habe beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme (Reasoned Opinion) zu schicken, teilte die Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Bereits am 23. Oktober war das erste Mahnschreiben an die Bundesregierung zugestellt worden, die in ihrer Antwort vom 22. Februar offenbar die Bedenken nicht ausräumen konnte. Nach Angaben des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte die Regierung bei der Kommission um Aufschub des Verfahrens gebeten.

Sollte auch die Antwort auf das jüngste Schreiben der Kommission unbefriedigend erscheinen, kann diese Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstoßen die Kassen bei ihren Vereinbarungen gegen europäische Vorschriften, da sie Verträge zum Teil direkt abschließen und nicht öffentlich ausschreiben. In der Folge würden kleine Hersteller benachteiligt und drohten dauerhaft vom Markt verdrängt zu werden.

Die Verträge haben nach Brüsseler Ansicht enorme Bedeutung, da deutsche Krankenkassen jährlich 16 Milliarden Euro für Medikamente ausgeben.

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