Bundestag

Entscheidung über Präventionsgesetz

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Berlin -

Grundsätzlich erhält Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für sein Präventionsgesetz Zustimmung. Doch die Krankenkassen sehen sich einseitig finanziell belastet. Bund, Länder und Gemeinden müssten keinen Beitrag leisten.

Gröhe will mit seinem Präventionsgesetz auch den Impfschutz deutlich verbessern. „Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, sollen Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen können“, bekräftigte der CDU-Politiker mit Blick auf die am Nachmittag geplante Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Generell gelte: Ein Patient dürfe von keinem Arzt abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünsche. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes müsse eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden. Bei jeder Gesundheitsuntersuchung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen solle es eine Impfberatung geben und nötigenfalls auch eine Impfung. Die Regierung setzt auf Aufklärung und Information. Aus Sicht von SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach ist der Bevölkerung ein Impfzwang nicht vermittelbar.

Die Apotheker brachten sich frühzeitig als Berater ins Spiel, spielen jedoch in Gröhes Gesetz keine Rolle. Angesichts des Masern-Ausbruchs mit einem Schwerpunkt in Berlin, hatte Gröhe Mitte März gesagt: „In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind.“

Weiter sagte er: „Wer leichtfertig eine Impfung ablehnt, gefährdet auch die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.“ Behörden wie Gesundheitsämter sollen ungeimpfte Kinder und Erwachsene beim Auftreten von Masern vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend ausschließen können.

Gröhes Entwurf stößt grundsätzlich auf Zustimmung, wird aber in Teilen kritisiert. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) beklagen, dass nur Kranken- und Pflegeversicherung finanziell belastet würden. Bund, Länder und Gemeinden etwa würden auf keinen Beitrag für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe verpflichtet.

Die AOK Baden-Württemberg beklagt einen zu zentralistischen Ansatz. Prävention lasse sich nicht deutschlandweit von Berlin aus verordnen, sondern brauche durchdachte regionale Konzepte und keine neuen bunten Broschüren, so Vorstandschef Christopher Hermann. Der Sozialverband VdK kritisiert vor allem, dass die Bedürfnisse älterer Menschen unberücksichtigt bleiben.

Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der IG Metall, Hans-Jürgen Urban, unterstrich, auch Arbeitgeber seien gefordert. „Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber.“

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