Apothekenbetriebsordnung

Bahr rechtfertigt sich vor Union und FDP

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Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hatte die Fraktionen verärgert. Die Gesundheitsexperten von Union und FDP waren in die Beratungen nicht einbezogen worden. In einem Brief an die Mitglieder der Arbeitsgruppen Gesundheit der Fraktionen rechtfertigt Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) das Diskussionspapier.

Bahr stellt klar, dass das Freiwahlsortiment in der Apotheke nicht eingeschränkt werden solle. „Presseberichte, wonach Apothekern der Verkauf von Kosmetika untersagt werden soll, treffen nicht zu“, schreibt Bahr. In der heute geltenden ApoBetrO sei bereits geklärt, dass die Hauptaufgabe der Apotheke die Arzneimittelversorgung sei und das Nebensortiment nur eine untergeordnete Bedeutung einnehmen dürfe. „Hinsichtlich des Nebensortiments ist im Entwurf der Verordnung keine weitere Einschränkung vorgesehen“, so Bahr.

Insbesondere bei Kosmetika ergebe sich in der Apotheke oft Beratungsbedarf - der Apotheker sei hierfür der richtige Ansprechpartner. Man habe lediglich betonen wollen, dass der Eindruck einer Apotheke gewahrt werden müsse und für die wesentlichen Aufgaben des Apothekers genügend Raum bliebe. „Es liegt gerade im Interesse der Apotheker und entspricht den Forderungen der Apothekerschaft, nicht mit Drogeriemärkten oder Parfümerien verwechselt zu werden“, so der Staatssekretär.

Die Novellierung solle „überholte und nicht mehr gerechtfertigte Regelungen“ abschaffen oder anpassen, schreibt Bahr. Der Bürokratieabbau entlaste die Apotheken - auch finanziell. Bahr verteidigt den Vorschlag, wonach in einem Filialverbund künftig nur noch die Hauptapotheke ein Labor haben muss.

Im BMG ist man der Ansicht, dass die Vorschläge bei den Apothekern positiv aufgenommen wurden. Bahr verweist auf die ersten Stellungnahmen der ABDA und des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK).

Tatsächlich hatte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf in einem Brief an das BMG noch Gesprächsbedarf zur Übernahme der Aufgaben im Filialverbund und zur Genehmigung von Rezeptsammelstellen angemeldet. Der BVDAK hatte die Vorschläge des Ministeriums dagegen ohne Ausnahme gelobt.

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