Zwangsrabatt

Apotheker verweigert Kassenabschlag

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Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will den Kassen ab Januar nur noch 1,75 Euro Rabatt gewähren, sollte sich keine Verhandlungslösung finden. Apotheker Gunnar Müller aus Detmold geht einen Schritt weiter und hat sein Rechenzentrum angewiesen, den Krankenkassen ab Januar auf seine Rezepte überhaupt keinen Kassenabschlag mehr zu gewähren.

Sofern zwischen DAV und GKV-Spitzenverband keine Einigung erzielt werde, solle das ARZ Haan keinen Zwangsrabatt mehr ausweisen, heißt in einem Brief des Apothekers an den GKV-Spitzenverband. Müller reagiert damit nach eigenem Bekunden auf den derzeitigen Verhandlungsstand zwischen Kassen und Apothekern.

Die Aufkündigung der Zahlungen des Kassenabschlags erklärt er mit der Unsicherheit, die ab dem kommenden Jahr herrscht: „Nachdem die Verhandlungen […] abgebrochen wurden, muss ich feststellen, dass für das Jahr 2013 kein gültiger Rabatt verhandelt ist.“ Auch eine Übergangsregelung sei nicht vereinbart worden.

Aus Müllers Sicht sind die Apotheken seit dem AMNOG ohnehin nicht mehr in der Lage, den Kassen einen Zwangsrabatt zu gewähren: Mit den „einschränkenden Regelungen“ des Spargesetzes bezüglich der der Gewährung von Einkaufsvorteilen durch den Großhandel an die Apotheken sei die letzte mögliche Grundlage einer Rabattgewährung entfallen.

Ab Januar will Müller daher jedes Rezept ohne jeglichen Abzug oder Einbehalt beglichen haben. Dazu räumt er den Kassen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungseingang ein.

Auch sein Rechenzentrum hat der Apotheker schon informiert: In einem Brief an das ARZ Haan weist er auf das Widerrufsrecht hin, das im Vertrag zwischen ihm und dem Rechenzentrum geregelt ist.

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