Staatsanwaltschaft ermittelt

Lidl-Rückruf: THC in Lebensmitteln

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Berlin -

Lidl hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurückgerufen, in denen ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden war. Mittlerweile wurden Ermittlungen aufgenommen.

Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. „Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden“, warnte der Discounter.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es werde gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ermittelt, teilte die Behörde mit.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen Cannabidiol (CBD) festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen.

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