Kommentar

Apotheken in der Schusslinie

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Berlin -

Werbeslogans, Inhaltsstoffe oder Verpackungsdesign: Für Firmen gibt es verschiedene Gründe, Konkurrenzprodukte rechtlich prüfen zu lassen. Der Streit zwischen Herstellern ist nicht das Problem. In einer freien Marktwirtschaft müssen Wettbewerbsverstöße geahndet werden, wenn sie berechtigt sind. Heikel wird es, wenn die Kunden in die Schusslinie geraten.

Im Fall Orthomol stehen auch die Apotheken unter Beschuss. Ein Wettbewerber versucht, mit gezielten Testkäufen und Abmahnungen den Druck über die Kunden zu erhöhen. Sich mit der eigenen Klientel anzulegen, kann jedoch nach hinten losgehen – auch wenn der rechtliche Anspruch besteht.

DS-Vital hatte den Vertrieb eines Orthomol-Produkts gerichtlich verbieten lassen und Testkäufer in zahlreiche Apotheken geschickt. Die vermeintlichen Kunden verlangten gezielt das Präparat, Produktproben oder sogar Broschüren – gaben die Apothekenmitarbeiter die Ware ab, flatterte prompt eine Abmahnung ins Haus.

Diese Praxis ist unverschämt. Für die Apotheken ist es unmöglich, jeden wettbewerbsrechtlichen Anspruch zu kennen. Natürlich muss Orthomol die eigenen Kunden sofort über ein Vertriebsverbot informieren. Doch die Apotheken am Ende zur Kasse zu bitten, um den Druck auf den Hersteller zu erhöhen, ist regelrecht hinterlistig.

Vielleicht wollte DS-Vital mit der Taktik auch die Konkurrenz beschädigen. Momentan sieht es jedoch eher nach einer Sympathieoffensive für Orthomol aus. Gewinner wäre dann nur der Rechtsanwalt: Bei 100 unterschriebenen Unterlassungserklärungen à 1379,80 Euro könnte er rund 140.000 Euro einstreichen.

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