Vater - ja oder nein?

Die gesetzliche Lage zum Vaterschaftstest

Dresden -

Ob im World Wide Web oder der Apotheke – Vaterschaftstests sind problemlos erhältlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Tests zur Überprüfung einer bestehenden Vaterschaft einfach verwendet werden dürfen. Im Gegenteil: der Gesetzgeber betrachtet einen Vaterschaftstest ohne Einwilligung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Diese Regelung sollten Betroffene nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Auf juristische Besonderheiten achten

Ein Vaterschaftstest darf keinesfalls ohne Einwilligung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass alle Beteiligten ihr Einverständnis für die Kontrolle erteilen. Ist das Kind noch nicht volljährig, müssen alle Sorgeberechtigten in den Test einwilligen. Volljährige Kinder dürfen die Entscheidung hingegen selbst treffen. Verweigert die Mutter das Einverständnis für Vaterschaftstests, bedarf es der Unterstützung des Gerichts. Weil dem gesetzlichen Vater ein Test rechtlich zusteht, stimmt das Familiengericht dem Antrag zumeist zu. Eine einzige Ausnahme besteht, wenn das Kindeswohl durch die Regelung gefährdet ist. Ein Anrecht auf einen entsprechenden Gerichtstermin haben allerdings nur die Männer, die vor dem Gesetz als Vater gelten. Vermuten betroffene Männer, dass sie das Kind gezeugt haben und nicht als Vater behördlich gemeldet sind, ist eine Vaterschaftsfeststellungsklage unumgänglich. Missachten Betroffene diese Regelungen und führen sie den Vaterschaftstest ohne Einwilligung durch, drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro.

Gewebeproben durch die richtigen Personen entnehmen lassen

Um Ausgangsmaterial für die Erbgut-Analyse zu erhalten, sind erste Gewebeproben nötig. Diese Gewebeproben müssen zwingend durch geeignete und unabhängige Personen wie Mitarbeiter des Jugendamtes oder Ärzte entnommen werden. Somit wird das Risiko gebannt, das Resultat des Tests durch andere Gewebeproben zu verfälschen. Zusätzlich sind die den Vaterschaftstest durchführenden Labore strengen gesetzlichen Bestimmungen unterlegen. Diese Labore müssen offiziell akkreditiert sein und regelmäßig ihre fachliche Eignung darlegen. Führen die Labore hingegen illegale, heimliche Tests durch, drohen Strafen von bis zu 30.000 Euro. Deshalb ist es heutzutage Gang und Gebe, dass die Anbieter der Vaterschaftstests automatisch rechtlich einwandfreie Vordrucke für eine Einwilligung zur Verfügung stellen.

Für den Inhalt ist Thomas Westermann verantwortlich.