OTC-Werbung

Zugabe: Ärger mit Ambro-Ratiopharm Alexander Müller, 17.07.2014 09:26 Uhr

Unzulässige Zugabe: Wegen des gratis Desinfektionsgels zum Ambroxol-Saft hat eine Apotheke Ärger mit der Wettbewerbszentrale. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Kopfabwenden und in die Armbeuge husten – das ist laut Knigge die richtige Methode, um für seine Umwelt nicht zur unhöflichen Virenschleuder zu werden. Wer trotzdem in die Hand hustet, sollte sich schnell die Hände waschen – oder sich anders behelfen. Der Generikahersteller Ratiopharm hat vorgebeugt und seiner Ambroxol-Lösung ein Desinfektionsgel als Zugabe beigefügt. Eine Apotheke aus Baden-Württemberg hat deshalb jetzt Ärger mit der Wettbewerbszentrale.

Die Werbeaktion verstößt aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Demnach sind Zuwendungen oder sonstige Zugaben unzulässig. Zwar sind geringwertige Kleinigkeiten ausgenommen, aus Sicht der Wettbewerbszentrale greift dieser Ausnahmetatbestand hier aber nicht: Das Desinfektionsgel habe eindeutig einen Gegenwert von mehr als einem Euro.

Das sieht die beklagte Einhorn-Apotheke aus Pforzheim anders. Die Beigabe liege unter der Geringwertigkeitsgrenze. Außerdem werde das Gel durch den Werbeaufdruck von Ratiopharm zusätzlich im Wert gemindert.

Hier widerspricht wiederum die Wettbewerbszentrale: Da es sich nicht um einen Alltagsgegenstand, sondern im weitesten Sinne um ein medizinisches Produkt handele, sei der bekannte Name des Herstellers sogar eher positiv zu bewerten.

Die Einhorn-Apotheke hofft noch auf Unterstützung von Ratiopharm. Der Außendienstler hatte versprochen, sich der Sache anzunehmen. Aus der Rechtsabteilung des Herstellers kam außerdem der Rat, den Hinweis „gratis“ von der Homepage der Apotheke zu entfernen. Stattdessen sollte besser mit einem Gesamtpreis für Hustensaft und Desinfektionsgel geworben werden.

Eine Unterlassungserklärung hat die Apotheke nicht abgegeben. Die Wettbewerbszentrale will die Frage deshalb jetzt gerichtlich klären. Anfang Juni wurde beim Landgericht Karlsruhe Klage eingereicht.

Sogenannte On-Pack-Promotions sind in Apotheken keine Seltenheit: GlaxoSmithKline hatte seinem Cetebe Erkältungs-Trunk eine DVD mit einem Hollywood-Film beigelegt, bei Lamisil (Novartis) gab es eine Gratistube Eubos Sensitive Fußbalsam.