AMG-Novelle

Kliniken wollen Sterilrezepturen herstellen Benjamin Rohrer, 06.05.2013 14:02 Uhr

Rezepturen aus der Klinik: Die DKG fordert, dass Klinikapotheken im Auftrag öffentlicher Apotheken Sterilrezepturen herstellen können. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Bislang dürfen Krankenhausapotheken im Auftrag von öffentlichen Apotheken oder anderen Klinikapotheken lediglich Zytostatikalösungen herstellen. Ein Vorstoß, die Auftragsherstellung auf alle Sterilrezepturen auszuweiten, war vor einem Jahr am Bundesgesundheitsministerium (BMG) gescheitert. Jetzt könnte Bewegung in die Sache kommen: Neben der ABDA und dem Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA) macht sich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für eine entsprechende Ausweitung stark.

Am kommenden Montag findet im Bundestag die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die Kliniken fordern unter anderem diverse Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen, die insbesondere Krankenhäuser treffen. Weiterhin fordern sie, dass der zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelte Erstattungspreis auch immer für die Abgabe an Krankenhäuser gelten soll.

Auch das Apothekengesetz (ApoG) will die DKG ändern: Die Erlaubnis für Klinikapotheken, Zytostatika im Auftrag herzustellen, habe sich bewährt. Die Beschränkung auf solche Zubereitungen führe allerdings häufig zu Problemen, heißt es in der Stellungnahme.

Die Versorgung von Krebspatienten erfordere nämlich auch die Herstellung von Schmerztherapeutika. „Da diese Krebspatienten häufig zwischen stationärer und ambulanter Behandlung wechseln müssen, führt dies zu Problemen, da die Versorgung aus einer Hand aufgrund der apothekenrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist“, so die DKG.

Neben den Zytostatikazubereitungen sollten die Klinikapotheker daher auch „patientenindividuelle Rezepturen, die aseptisch herzustellen sind“ an Apotheken oder andere Klinikapotheken abgeben dürfen.

Bei der letzten AMG-Novelle hatte es einen ähnlichen Antrag gegeben, der allerdings keine Berücksichtigung fand. Im April hatte der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) gefordert, Nachfragen für die parenterale Ernährung sowie für die parenterale Schmerztherapie von Palliativpatienten erfüllen zu können. Auch die ABDA macht sich für eine solche Änderung stark.