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Rotbäckchen: Kein Pfand für Apotheken APOTHEKE ADHOC, 26.02.2013 08:19 Uhr

Pfandfrei in Apotheken: Die Säfte von Rotbäckchen werden ohne Pfand vekauft. Foto: APOHTEKE ADHOC
Berlin - 

Im Wettbewerb mit dem Mass Market rücken Apotheken oft ins Abseits. Der Safthersteller Rabenhorst räumt den Pharmazeuten dagegen einen Vorteil ein: Seit fünf Jahren müssen Apotheken keinen Pfand für die Flaschen verlangen. Auch der Einzelhandel vertreibt Einwegflaschen. Nur Reformhäuser und Bioläden müssen das Leergut zurücknehmen.

Für Apotheken sei das Entgegennehmen der Pfandflaschen ein zu großer Aufwand, erklärt eine Rabenhorst-Sprecherin. Das System wurde Anfang 2008 umgestellt: „Für den Apotheker entfällt die umständliche Handhabung in Folge von Pfandberechnung und Rücknahme der Flaschen. Ebenso gehören mit Mehrwegglas voll gestellte Lagerflächen der Vergangenheit an“, teilte das Unternehmen damals mit. „So kann das lukrative Zusatzgeschäft mit Premium-Säften stärker als Kundenbindungsinstrument genutzt werden.“

Auch im Lebensmitteleinzelhandel wird kein Geld für das Leergut verrechnet. Reformhäuser und Bioläden sind laut Sprecherin dagegen besser auf das Pfandsystem eingestellt.

Die Einführung der pfandfreien Flasche fällt zeitlich mit dem Antritt von Klaus-Jürgen Philipp als Geschäftsführer zusammen. Der Getränke-Experte hat seitdem viel Geld investiert, um das Geschäft anzukurbeln und neue Vertriebskanäle zu erschließen.

Wie anderen Reformanbieter sucht auch Rabenhorst seit Jahren nach einem Ausweg aus der Krise der Branche. Während das Geschäft in Apotheken und Naturkostläden wächst, ist der Trend in den Reformhäusern eher rückläufig.

Insbesondere in den Drogeriemärkten und im Lebensmitteleinzelhandel konnten die Umsätze ausgebaut werden, auf zuletzt insgesamt rund 22 Millionen Euro. Gewinn blieb für die Eigentümerfamilie dabei wegen der Investitionen keiner übrig.

Differenziert wird nicht nur nach Pfand: Auf Reformhäuser legt der Familienbetrieb nach wie vor den Schwerpunkt seines Geschäfts. Alle sieben Kernmarken werden dort angeboten: Rabenhorst, Rotbäckchen, Bioborn, Vitaborn, Flemming und 3Pauly sowie der hauseigene Wein Grüner Weinberg.

In Apotheken werden Rabenhorst- und Rotbäckchen-Säfte vertrieben; bundesweit beliefert die Firma 8000 Apotheken. Im Lebensmitteleinzelhandel wird nur die Marke Rotbäckchen angeboten.

Haus Rabenhorst entstand 1805 mit der Gründung eines Weinguts durch den Pfarrer Johann-Heinrich Lauffs in Oberwinter. 80 Jahre später wurde der Betrieb in das „Haus Rabenhorst“ nach Unkel in Rheinland-Pfalz an den heutigen Firmensitz verlegt.

1898 entstand der erste alkoholfreie Traubensaft. Der erste Rotbäckchensaft wurde 1952 entwickelt. 2000 übernahm Haus Rabenhorst unter anderem die Markenrechte an den Lebensmittelprodukten 3Pauly und Flemming Naturkorn.