Ab 1. März

Covid-19: Erweiterter Impfanspruch fällt weg Sandra Piontek, 24.02.2024 09:11 Uhr

Ab 1. März fällt der erweiterte Anspruch auf eine Covid-19-Impfung weg. Foto : penofoto.de – adobe.stock.com
Berlin - 

Hatten gesetzlich Versicherte keine Indikation für eine Covid-19-Impfung, konnten sie bisher dennoch immunisiert werden. Ein Anspruch auf die Impfung galt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für medizinisch erforderlich hielt. Das ändert sich bald: Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg. Dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.

In der Schutzimpfungs-Richtlinie ist geregelt, auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Festgelegt wurde dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko).

Aktuell haben Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus immer dann einen Anspruch auf eine Covid-19-Impfung, wenn Ärzt:innen die Immunisierung für medizinisch notwendig hielten. So steht es in der Covid-19-Vorsorgeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Möglich waren so auch Impfungen mit zugelassenen, aber in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht genannten Impfstoffen. Das ändert sich zum 1. März, denn § 1 der Verordnung tritt am 29. Februar außer Kraft.

Die STIKO-Empfehlungen zur Covid-19-Impfung:

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sowie Schwangeren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese ist erreicht, wenn drei Antigenkontakte erfolgt sind. Mindestens ein Kontakt davon sollte eine Covid-19-Impfung sein.

Eine jährlich im Herbst erfolgende Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine Covid-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit Sars-CoV-2 infiziert haben.

Aber: Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine Covid-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Erst im Januar hatte die Stiko ihre Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Der G-BA muss noch über eine Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. Dies erfolgt voraussichtlich Anfang März. Nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger soll der Beschluss in Kraft treten.