Kommentar

Versender müsste man sein Alexander Müller, 30.07.2013 15:08 Uhr

Berlin - 

Um den Versandapotheken Paroli zu bieten, haben viele Apotheken ihren Botendienst ausgeweitet. Die Kunden können so auch bei ihrer Vor-Ort-Apotheke im Internet bestellen und bekommen die Arzneimittel meist kostenlos geliefert. Natürlich hat der Markt auch für diese Nische professionelle Anbieter hervorgebracht. Nur eines kann der Apotheke keiner abnehmen: die Beratung der Patienten. Nach einem aktuellen Urteil sind die Apotheken damit strukturell im Nachteil gegenüber den Versendern.

Dem Oberlandesgericht Düsseldorf zufolge können Kunden in einer niedergelassenen Apotheke zurecht eine ausführliche Beratung erwarten. Anders im Versandhandel: Hier wisse der Kunde, dass er die Beratung aktiv einfordern müsse und dass diese nur per Telefon möglich sei, so das Gericht.

Was sich in der Urteilsbegründung als Kompliment für die niedergelassenen Apotheken liest, bedeutet in der Konsequenz, dass sie im Internet quasi nicht mit Versandapotheken konkurrieren können.

Denn eine telefonische Bestellung apothekenpflichtiger Arzneimittel ist demnach nur erlaubt, wenn Fachpersonal die Medikamente ausliefert. Die Apotheke darf also keinen „einfachen Fahrer“ schicken oder wie die Versender die Post beauftragen.

Für die meisten Botendienstfälle dürfte das keine Rolle spielen, da der Kunden häufig schon in der Apotheke war und das Rabattarzneimittel nicht an Lager war. Die Beratung kann dann vorab stattfinden und die PTA muss sich nicht eigens hinters Steuer setzen.

Problematisch könnte es für Apotheken werden, die ihren Botendienst über eine öffentliche Plattform im großen Stil anbieten. Sollte sich die Rechtsprechung auf diese Linie festlegen, wäre das eine Bevorzugung des Versandhandels.