Rezeptdruck

Achtung! Falsche PZN Nadine Tröbitscher, 09.04.2018 10:25 Uhr

Berlin - 

PZN ist Pflicht: Seit dem 1. April sollen Ärzte die Pharmazentralnummern auf das Rezept drucken. Entsprechende Updates wurden am Osterwochenende in die Arztsoftware eingespielt. Doch schon in den ersten Tagen haben sich Fehler eingeschlichen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte im Januar, dass die Pharmazentralnummer ab April automatisch auf das Rezept gedruckt werden soll. Geregelt ist die Vorgabe im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das die Anforderungen an die Datenbanken und die Software für Vertragsarztpraxen regelt. Die PZN soll auf der Verordnung ihren Platz finden, „um Fehlinterpretationen in der Apotheke und entsprechende Rückfragen in der Arztpraxis zu vermeiden“, so die KBV. „Die neuen Vorgaben waren aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das E-Health-Gesetz erforderlich geworden“, heißt es weiter.

Im AVWG heißt es: „Auf Rezepten dürfen nur Produkt- beziehungsweise Wirkstoffbezeichnung, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und gegebenenfalls Normgröße angegeben werden. Die gleichzeitige Angabe von Packungsgröße und Normgröße ist zulässig. Soweit verfügbar, ist die PZN anzugeben“. Für die Rezeptabrechnung ist der Aufdruck nicht vorgeschrieben, Apotheker dürfen Rezepte ohne PZN beliefern.

Doch in den vergangenen Tagen sind in den Apotheken Rezepte aufgetaucht, die mit der falscher Pharmazentralnummer bedruckt waren. Diese unterscheidet sich in Packungsgröße oder Stärke. Betroffen sind beispielsweise namentliche Verordnungen über Pantoprazol zu 40 mg 100 Stück, die mit einer PZN von Pantoprazol zu 20 mg bedruckt sind. Somit liegt in der Apotheke eine unklare Verordnung vor, die vor Abgabe einer Rücksprache mit dem Arzt bedarf.

Die betroffenen Praxen nutzen die CGM M1 PRO Software der CompuGroup Medical. Erst als die Apotheker in den Praxen anriefen um die Verordnung zu klären, wurden die Mediziner auf das Problem aufmerksam. Schnell wurde ein Fehler der eingespielten Software vermutet. Auf Nachfrage seien bei CGM jedoch keine Meldungen von Ärzten eingegangen. Auch ein Softwareproblem kann man nicht erkennen. CGM M1 PRO ist mit der IfAp-Arzneimitteldatenbank verknüpft, die Überprüfung ergab keine falsch hinterlegten PZN. Bei der CGM nimmt man das Problem sehr ernst und versucht die Ursache zu identifizieren.

Eine Möglichkeit sei die händische Änderung durch den Arzt, denn die Mediziner können das Textfeld frei modifizieren, so die Administratoren. Wählt der Arzt im Programm beispielsweise Pantoprazol 20 mg zu 100 Stück aus kann die Stärke händisch auf 40 mg geändert werden, die PZN wird jedoch nicht automatisch angepasst und der Bezug geht verloren.

Ärzte erhalten jedoch eine Warnung, wenn händische Änderungen vorgenommen werden. Bereits seit drei Quartalen hat CGM einen Sicherheitsmechanismus eingebaut. Übernimmt ein Arzt ein Arzneimittel aus dem Programm und ändert Packungsgröße oder Stärke, erscheint automatisch ein Warnhinweis. Der Arzt hat dann zwei Möglichkeiten. Er kann den geänderten Text beibehalten, dann verschwindet jedoch die PZN. Soll die Änderung nicht übernommen werden, bleiben PZN und alter Text erhalten.

Eine andere Möglichkeit für den Fehldruck könnten alte Rezeptvorlagen sein oder die Übernahme des Arzneimittels aus der Patientenhistorie, wenn der Eintrag vom Arzt beispielsweise vor vier Quartalen geändert wurde. Es handele sich um einen „historischen Fehler“. Doch schon in wenigen Tagen soll diese Fehlerquelle ausgemerzt werden. Ärzte können ein neues Update durchführen, das einen Warnhinweis bei der Übernahme aus der Historie enthält. Dann soll auch in diesem Fall ein Textabgleich stattfinden. Bei dem Patch handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Update.

Da der Aufdruck der PZN eine gesetzliche Vorgabe ist, könne dieser jedoch nicht einfach ausgeschaltet werden. Das Ärzte die Verordnungsfelder händisch ändern können, sei unerlässlich, schließlich müssten Dosierungen und Beladungsmengen von BtM-Pflastern auf dem Rezept dokumentiert werden.

Apothekern könnte auch ein Umbruchfehler auf den Verordnungen aufgefallen sein. Auch dieser werde in dieser Woche behoben. Bislang fand nach 48 Zeichen automatisch ein Umbruch statt. Dieser bleibt bestehen aber CGM M1 PRO korrigiert hier die korrekte Abbildung eines Umbruches. Seit geraumer Zeit ist mit dem Hersteller der eingesetzten Medikamentendatenbank (ifap – IPC3) abgestimmt, dass es keinen Fertigarzneimittelnamen gibt, der länger ist, als 48 Zeichen. Somit ist stets gewährleistet, dass maximal zwei Zeilen pro Verordnungszeile entstehen.

Apotheker müssen also im HV besonders achtsam sein. Wer mit einem Rezeptscanner arbeitet, sollte ebenfalls genauer hinschauen, denn in der Warenwirtschaft ist die PZN führend, denn danach wird getaxt. Kontrollprogramme für die Rezeptkontrolle wie ScanAdhoc sind jedoch auf das Verordnungsfeld sensibilisiert und gleichen unter anderem die namentliche Verordnung mit der gelieferten PZN ab. Spätestens hier würde dann die unklare Verordnung auffallen.