Gericht verwehrt Auskunftsanspruch

Spahn darf zu Curevac schweigen

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss der Öffentlichkeit keine Auskunft über eine mögliche Einflussnahme der US-Regierung auf das deutsche Biotech-Unternehmen Curevac geben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und den Eilantrag eines Journalisten abgewiesen.

Das VG hat gestern entschieden, dass das BMG der Presse keine Auskunft erteilen muss über die Abstimmung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse von Curevac zu erlangen.

Das Biotech-Unternehmen mit Sitz in Tübingen forscht unter anderem nach einem Impfstoff gegen das Coronavirus. Nachdem in der Öffentlichkeit über angebliche Versuche amerikanischer Behörden berichtet wurde, Zugriff auf Forschungsergebnisse des Unternehmens zu erwerben oder anderweitig zu sichern, begehrte der Journalist vom BMG Auskunft über die Abstimmung zwischen Minister Spahn und Kanzlerin Merkel zu diesem Thema. Weil das Ministerium den Antrag ablehnte, stellte der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht.

Vor Gericht vertrat er die Auffassung, als Vertreter der Presse stehe ihm aus dem Grundrecht der Pressefreiheit der geltend gemachte Auskunftsanspruch zu. Da es sich um einen abgeschlossenen Vorgang handele, könne ihm die Auskunft nicht verweigert werden. Mitglieder der Bundesregierung müssten damit rechnen, dass ihr Verhalten in einem öffentlichen Amt zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich werde. Die begehrte Auskunft beziehe sich auf die aktuelle Covid-19-Pandemie, weshalb ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein hoher Gegenwartsbezug bestünden.

Das Gericht ist dem nicht gefolgt und hat im Wesentlichen ausgeführt: Dem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch stehe der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Dieser schütze insbesondere laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen, um die eigenverantwortliche Kompetenzausübung der Regierung zu gewährleisten. Erörterungen im Kabinett seien besonders schutzwürdig.

Im konkreten Fall gehe es um Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen, bei dem ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eine eventuelle künftige Entscheidung gewahrt bleiben müsse. Gerade die Entwicklungen der jüngsten Zeit mit der Entscheidung der Bundesregierung, sich an Curevac durch den Erwerb von Unternehmensanteilen zu beteiligen, belegten, dass innerhalb der Bundesregierung die Frage der staatlichen Beteiligung an einem Unternehmen der Impfstoffentwicklung aktuell sei. Würden Abstimmungen zwischen der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister bekannt, wäre die Reaktion auf angebliche oder tatsächliche Abwerbebemühungen um bedeutsame Unternehmen vorhersehbar. Dies würde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Der Bund ist mit 300 Millionen Euro bei Curevac eingestiegen und hält damit eine Beteiligung von rund 23 Prozent. Hauptinvestor ist die Firma Dievini, die dem SAP-Gründer Dietmar Hopp gehört. Die Anteile des Bundes hält die eigene Förderbank KfW. Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wird der Staat keinen Einfluss auf geschäftspolitische Entscheidungen nehmen.

 

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