Bundesrat

Rx-Versandverbot: Angenommen, aber chancenlos

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Berlin -

Der Antrag von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wurde heute vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit großer Mehrheit angenommen. Damit müssen sich die Ministerpräsidenten in der nächsten Sitzung der Länderkammer am 25. November mit dem Thema befassen. Der Antrag ist trotzdem chancenlos.

In der Sitzung erklärte ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den vom Bayern gewählten Gesetzesweg über das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) nicht mitzugehen. Bayerns Vorstoß werde vom Bundestag zurückgewiesen. Grund für die Ablehnung der Bundesregierung ist das Notifizierungsverfahren der EU. Das führe zu einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten.

Wie bereits berichtet, will das BMG das Rx-Versandverbot als eigenständiges Gesetz vorlegen. Das bestätigte auch BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe beim politischen Frühstück der Schwenninger Krankenkasse. „Da bin ich skeptisch“, sagte Stroppe mit Blick auf die Erfolgsaussichten des Antrags aus Bayern. Außerdem gebe es in der Koalition über das Rx-Versandverbot noch keinen Konsens.

Dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates lagen heute neben dem Antrag aus Bayern noch zwei weitere Anträge zum EuGH-Urteil vor. Schleswig-Holstein hatte ebenfalls einen Antrag für ein Rx-Versandverbot vorgelegt. Darin wird das Versandverbot allerdings nur als eine mögliche Lösungsoption vorgeschlagen. Aus Hamburg lag ein allgemein gehaltener Antrag vor, eine angemessene Antwort auf das EuGH-Urteil zu finden. Auch diese beiden Anträge fanden im Gesundheitsausschuss eine Mehrheit.

Bayerns Gesundheitsministerin Huml begrüßte die Zustimmung: „Ich freue mich, dass meine Initiative für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln diese wichtige Hürde genommen hat. Am 25. November wird sich das Plenum des Bundesrats damit befassen.“ Die Ministerin unterstrich, eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei Daseinsvorsorge – und in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je.

Die bewährte Arzneimittelversorgung und Beratung durch die Apotheken vor Ort sei durch die aktuelle Rechtsprechung gefährdet. „Deshalb ist ein Versandhandelsverbot unumgänglich“, so Huml. Sie fügte hinzu: „Die Apotheken vor Ort sind wichtige Gesundheitsdienstleister. Kein Versandhandel und keine Online-Apotheke kann sie ersetzen. Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung – all das können nur öffentliche Apotheken leisten.“

Mit dem Ja des Gesundheitsausschusses wandert der Antrag Bayerns jetzt als Entschließungsantrag ins Plenum der Länderkammer. Auf der nächsten Sitzung am 25. November stimmen dann die Ministerpräsidenten darüber ab. Gibt es eine Mehrheit, müssen sich Bundesregierung und Bundestag damit befassen. Nach der Einlassung des Vertreters des BMG dürfte aber klar sein, dass der Entschließungsantrag dann mit der Mehrheit der Großen Koalition aus Verfahrensgründen zurückgewiesen wird.

Währenddessen geht das Ringen in der Koalition um das Rx-Versandverbot weiter. Das BMG erwartet offenbar keinen schnellen Durchbruch. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages legte das BMG einen Bericht zum EuGH-Urteil vor. Morgen kommt im BMG eine Koalitionsrunde der Gesundheitspolitiker der Fraktionen von Union und SPD zusammen, um das Thema zu beraten. Auch davon erwartet das BMG keine Vorentscheidungen.

Unterdessen hat die SPD ihre Position zum Rx-Versandverbot relativiert: Nach dem Treffen der AG Gesundheit hieß es gestern auf der SPD-Fraktion, man halte an der Ablehnung fest. Sabine Dittmar (SPD), Berichterstatterin für Apotheken, erklärte dagegen: „Die SPD-Arbeitsgruppe für Gesundheit hat sich intensiv mit dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni auseinandergesetzt. Da es derzeit noch zu viele offene Fragen gebe, habe man sich innerhalb der Arbeitsgruppe darauf verständigt, Sorgfalt vor Eile walten zu lassen. Zunächst wolle man alle diskutierten Optionen auf ihre europa- und verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit prüfen lassen, bevor man sich festlege."

Unklar geblieben ist dabei aber, ob Dittmar an ihrer Ablehnung des Rx-Versandverbots festhält. Einen Tag nach dem EuGH-Urteil hatte Dittmar gegenüber APOTHEKE ADHOC folgende Stellungnahme abgegeben:„Wir können den Versandhandel den Verbrauchern nicht mehr wegnehmen.“ Außerdem sah sie rechtliche Probleme. Stattdessen schlug Dittmar wie SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach eine „differenzierte Honorarordnung“ für Apotheken vor.

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